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Beschwerde gegen Google-Bewertung: So beanstanden Sie erfolgreich ☝

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Wenn Sie eine negative Google Bewertung beanstanden möchten, ist eine juristisch fundierte Argumentation entscheidend. Es ist ratsam, einen auf Reputationsrecht im Internet spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, um die bestmöglichen Chancen auf Löschung zu haben. Eine Beschwerde hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Bewertung rechtswidrig ist oder gegen die Bewertungsregeln von Google verstößt. Rechtswidrigkeit liegt vor bei Unwahrheiten, Beleidigungen, Verleumdung, übler Nachrede oder unzulässiger Verarbeitung personenbezogener Daten. Verstöße gegen Googles Richtlinien umfassen unter anderem diskriminierende Inhalte, negative Bewertungen aus Arbeitnehmersicht, sachfremde Aussagen und Werbung für Konkurrenten. Es ist wichtig, dass Beschwerden sowohl auf deutschem Recht als auch auf den Bewertungsregeln von Google basieren. Da negative Google Bewertungen erheblichen Einfluss auf die Neukundengewinnung haben, sollte man nichts dem Zufall überlassen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Wenn Sie eine Google Bewertung beanstanden wollen, können Sie sich im Folgenden Informationen einholen. Denn es kommt bei einer Beschwerde darauf an, richtig zu argumentieren.

Gegebenenfalls sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Beschwerde gegen Google beauftragen. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anwalts darauf, dass dieser über Erfahrungen mit einer negativen Rezension im Internet verfügt.

Gern können Sie mir Ihren Google-Fall schildern. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück!

Sollte ich grundsätzlich alle negativen Rezensionen bei Google beanstanden?

Meiner Ansicht nach sollten alle rechtswidrigen negativen Einträge bei Google gelöscht werden. Wieso sollten Sie sich mit rechtswidrigen Aussagen herumschlagen müssen? 

Wie Sie eine rechtswidrige von einer rechtmäßigen Google Bewertung unterscheiden können, erfahren Sie weiter unten.

Ein rechtmäßiger, aber dennoch schlechter Eintrag bei Google kann Ihrem Unternehmen massiv schaden. Sie sollten auch hier versuchen, die Rezension, wenn möglich loszuwerden. 

Wie formuliere ich eine Beschwerde gegen einen Eintrag bei Google?

Am besten professionell. Google hat ein Interesse daran, möglichst viele Rezensionen online zu lassen. Denn von der Vielzahl der abgegebenen Bewertungen lebt Google ja als Onlineportal.

Insofern wird Google nicht einfach einen Eintrag löschen, nur weil Sie ihn beanstanden.

Es kommt darauf an, eine juristisch gekonnte Argumentation an den Tag zu legen, damit Google einen Eintrag wirklich entfernt. Ansonsten bleibt die negative Rezension bestehen.

Wichtig zu wissen: Wenn Ihre Beschwerde gegen eine schlechte Bewertung von Google abgelehnt wird, können Sie die gleiche Rezension bei Google auf dem normalen Wege nicht noch einmal angreifen!

Sie haben sozusagen nur „einen Schuss“ beim Beanstanden frei.

Rechtswidrigkeit oder Verstoß gegen Google-Richtlinien ergeben hervorragende Löschungschancen!

Die Bewertung sollte entweder rechtswidrig sein oder gegen die Bewertungsregeln von Google verstoßen. Dann kann die Rezension bestmöglich gelöscht werden. Alles andere ist „Kinderkram“. 

Ihre Beschwerde sollte also darauf fußen, dass der Eintrag rechtswidrig oder ein Verstoß gegen die Richtlinien ist. 

Rechtswidrig ist eine Google Bewertung, wenn eine oder mehrere der folgenden Punkte gegeben sind. Die Aufzählung ist nicht abschließend, deckt aber die gängigsten Fallkonstellationen ab:

  1. In der Bewertung werden Unwahrheiten über Sie oder Ihr Unternehmen verbreitet. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind in einer Rezension immer unzulässig und können gelöscht werden. Beanstanden Sie daher jede noch so kleine Lüge!
  2. Sie werden in dem Eintrag beleidigt, bedroht, verleumdet oder es wird üble Nachrede getätigt. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen sind rechtswidrig und eine Beschwerde dagegen sehr erfolgsversprechend.
  3. Es werden personenbezogene Daten in der Bewertung unzulässiger Weise verarbeitet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Kollegen namentlich genannt werden.

Ihr Anwalt kann jederzeit für Sie prüfen, ob die Rechtswidrigkeit einer Rezension gegeben ist. Allerdings sollten Sie bei der Auswahl Ihres Rechtsanwalts darauf achten, dass dieser auch Erfahrungen mit dem Reputationsrecht im Internet aufweisen kann.

Google-Bewertungsregeln für Rezensionen als Grundlage einer Beschwerde!

Neben der Rechtswidrigkeit kann auch der Verstoß gegen die Google Richtlinien hilfreich sein. Auf dieser Grundlage lässt sich ein negativer Eintrag effektiv beanstanden.

Die Richtlinien sind online einsehbar. Google hält sich meiner Erfahrung nach penibel an die eigenen Richtlinien.

Unter anderem folgende Punkte führt Google aus, die zum Verstoß gegen die Bewertungsregeln führen:

  1. In der Bewertung sind diskriminierende Inhalte vorhanden (z. B. rassistische oder gewaltverherrlichende Aussagen). 
  2. Arbeitgeber werden in der Rezension negativ aus Sicht der Arbeitnehmer bewertet. Ja, das ist tatsächlich unzulässig bei Google!
  3. Sachfremde Aussagen werden getätigt.
  4. Werbung für Konkurrenten wird gemacht.

Es gibt noch mehr in den Richtlinien von Google zu entdecken, um eine Beschwerde zu verfassen. Beanstanden Sie daher stets aus zwei Perspektiven: dem geltenden, deutschen Recht und den Bewertungsregeln von Google. 

Negative Bewertungen ohne Text können auch durch einen Anwalt gelöscht werden.

Meine Empfehlung für Sie bei einer negativen Bewertung!

Seien wir ehrlich. Die Bewertungen auf Google sind ein solch gewichtiger Faktor für die Neukundengewinnung, dass Sie hier nichts dem Zufall überlassen sollten.

Beauftragen Sie daher einen spezialisierten Rechtsanwalt damit, eine effektive Beschwerde einzureichen. So kann das Beanstanden tatsächlich bestmöglich gelingen.

Denn wenn Sie nicht erfolgreich beanstanden, verbleibt die schlechte Rezension auf Google und belastet Ihr Unternehmen womöglich für immer. Eine negative Bewertung sollte daher so professionell und juristisch fundiert wie nur möglich angegangen werden.

Gern helfe ich Ihnen dabei. Schicken Sie mir  den Link zu Ihrem Google-Profil per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. 

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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