BGH setzt Abgasskandal-Vorgaben des EuGH um: Klagewelle zu erwarten

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Der Bundesgerichtshof hat es sich und den betroffenen Autokäufern nicht leicht gemacht und am heutigen 8.5.2023 lange debattiert. Doch die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs aus Luxemburg war eindeutig. Autokäufer, die wegen möglicher illegaler Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen gegen Autohersteller vorgehen, müssen Schadenersatz erhalten.

Der Senat musste heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. März 2023 auf deutsches Recht anwenden. Die Richter in Luxemburg hatten die Hürden für Schadenersatz deutlich gesenkt und entschieden, dass fahrlässiges Handeln der Autohersteller ausreichend ist, um Anspruch auf Schadenersatz zu erheben. Bisher gab es einen solchen Anspruch nur, wenn der Hersteller bei den Abgaswerten bewusst getrickst hatte, wie es beispielsweise bei VW mit dem Motor EA189 der Fall war.

Offen ist nur noch, ob die Kläger Anspruch auf eine vollständige Vertragsrückabwicklung oder zumindest auf eine Form von "kleinem Schadenersatz" haben. Es scheint, dass der sogenannte Dieselsenat des BGH eher letzterer Option zuneigt.

Es wurden drei Musterfälle zu Fahrzeugen von Mercedes, Audi und VW verhandelt. Der BGH hat aus den mehr als 1.900 Fällen, die bei ihm eingereicht wurden, drei Klagen ausgewählt. Alle drei Urteile sollen am 26. Juni verkündet werden

Im Fall von VW handelt es sich um ein sogenanntes Thermofenster im Motor EA288, das die Verbrennung je nach Außentemperatur drosselt oder sogar komplett stoppt. Bei Mercedes geht es um ein Auto, das neben einem Thermofenster auch eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung hat. Hier führt die verzögerte Erwärmung des Motoröls zu einem geringeren Schadstoffausstoß.

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