BVerwG: Fahrverbote rechtens. Dieselbesitzer: Jetzt handeln!

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Das BVerwG in Leipzig hat sich positioniert. Damit Luftreinhaltepläne eingehalten werden können, dürfen Fahrverbote erlassen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten freigemacht. Die Kommunen dürfen diese eigenmächtig verhängen, urteilten die Richter. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig. Ein Gang zum EuGH sei nicht notwendig, meldet der Focus.

Konkret geht es in Leipzig um die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart (Az. 7 C 26.16 und 7 C 30.17, BVerwG 7 C 26.16 und 7 C 30.17). Die zuständigen Verwaltungsgerichte hatten nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Pläne so zu verschärfen, dass Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Dieselbesitzer haben jetzt ein Problem. Möglicherweise ist ihr Fahrzeug bald nur noch für Sonntagsfahrten im Grünen gut, nicht aber fürs Pendeln oder Fahrten innerorts. Das ist bitter für die Dieselbesitzer. Gerade Käufer von Dieseln legen in der Regel großen Wert auf Sparsamkeit und Zuverlässigkeit. Nun bekommen Sie das Gegenteil: Ihre Fahrzeuge sind nutz- und wertlos.

Das Problem besteht letztlich auch dann, wenn am Ende die Verbote gar nicht kommen. Die Tatsache, dass sie erlassen werden könnten, vernichtet den Wert der Wagen auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Aber das muss kein Dieselfahrer auf sich sitzen lassen. Käufer stehen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu.

Ist der Kauf mit einem Kredit finanziert worden, haben Dieselbesitzer einen weiteren Pfeil im Köcher: Den Widerruf des Autokredits, Diesel-Widerrufsjoker genannt. Stiftung Warentest, WiSo, Plusminus, Focus, Wirtschaftswoche und andere Medien berichteten.

Werfen Sie einen Blick in die Widerrufsinformation in Ihrem Vertrag. Dort steht, dass der Widerruf nur innerhalb zweier Wochen möglich ist. Aber: Die Frist beginnt erst, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 II BGB erhalten hat. Hat er sie nicht erhalten, hört die Widerrufsfrist somit nicht auf; es kann auch Jahre später widerrufen werden. Nun kommt der Clou: Der Gesetzgeber hat die Informationspflichten so kompliziert geregelt, dass nahezu keine Bank es geschafft hat, alles richtig zu machen. Hier wirkt sich also der Hang zur Bürokratie einmal zugunsten des Verbrauchers aus.

Weiterer Clou: Wird der Darlehensvertrag widerrufen, kommt auch der Kaufvertrag zu Fall, da beide Verträge rechtlich gesehen verbundene Geschäfte sind und ihr rechtliches Schicksal teilen. Folge: Der Autobesitzer bekommt die Anzahlung und wenigstens die Tilgungsleistungen zurück. Unter Umständen muss er sich eine geringe Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Wagens gefallen lassen. Die Bank muss den Wagen zurücknehmen. Der Kredit gilt damit als getilgt.

Vorteil im Prozess: Es kommt nur auf den Wortlaut des Kreditvertrags an. Es muss kein Mangel bewiesen werden, schon gar nicht ein Manipulationsvorsatz. Es kommt auch nicht darauf an, warum der Verbraucher widerruft.

Die bisherigen Erfahrungen vor Gericht sind positiv. Es gibt schon zwei Urteile. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17) verbraucherfreundlich entschieden. Am 05.12.2017 gab das Landgericht Berlin einer Klage statt (Az. 4 O 150/16).

Dabei ist folgendes zu beachten: Einen Widerrufsjoker gab es schon bei Immobilienkrediten. Rechtsanwalt Dr. Schweers war bei diesem Thema bereits sehr aktiv und ist von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt gelistet. Bei Immobilienkrediten hat der Bundesgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass die Informationspflichten und das Widerrufsrecht sehr ernst zu nehmen sind. Die Banken kassierten hier Urteile in Serie.

Nicht nur die VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services) hat die entscheidenden Formfehler gemacht. Die Fehler finden sich laut Experten auch in Verträgen der Audi Bank, der Seat Bank und der Škoda Bank. Aber auch die Verträge aller anderen Autobanken wie der BMW Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti) und der Toyota Financial Services sind fehlerträchtig. Ebenso die Verträge der Santander Bank und der Bank für Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Es ist in der Bankenwirtschaft nämlich Sitte, standardisierte Verträge zu verwenden. Die Verträge ganz verschiedener Banken können also den gleichen Wortlaut haben. Es lohnt sich also, jeden Vertrag prüfen zu lassen, gleich welcher Autobank.

In diesen 37 Städten werden Grenzwerte nach den bisherigen Messungen überschritten: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Darmstadt, Ludwigsburg, Dortmund, Wiesbaden, Berlin, Freiburg im Breisgau, Oberhausen, Oldenburg, Wuppertal, Hagen, Mainz, Tübingen, Frankfurt am Main, Solingen, Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen, Limburg a.d. Lahn, Mannheim, Augsburg, Hannover, Ludwigshafen am Rhein, Osnabrück, Halle (Saale), Leonberg, Nürnberg, Gießen, Essen und Regensburg.

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an. Schicken Sie dazu Kauf- und Kreditvertrag per Mail oder Fax an die Kanzlei und berufen Sie sich auf diesen Rechtstipp.



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