CBH Rechtsanwälte: Abmahnung für Burberry Ltd. wegen vermeintlicher Produktfälschung

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Durch einen unserer Mandanten wurde uns kürzlich eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei CBH Rechtsanwälte vorgelegt, welche von den CBH Rechtsanwälten im Auftrag der Burberry Limited aus Großbritannien ausgesprochen wurde. Unserem Mandanten wird das Anbieten von angeblichen Produktfälschungen vorgeworfen.

Sachverhalt:

Unser Mandant betreibt ein lokales kleines Ladengeschäft in einer nordrhein-westfälischen Stadt. Der Burberry Ltd. aus London sei zur Kenntnis gelangt, dass in diesem Ladengeschäft angebliche Produktfälschungen angeboten, bzw. verkauft worden seien. Der Vorwurf der Produktfälschung bezieht sich auf das typische Karo-Muster der Burberry Ltd., was „Burberry-Check“ genannt wird. Dieses Karo-Muster sei auf Pullovern und Sweatshirts in unterschiedlichen Farben angebracht gewesen, die in dem kleinen Ladenlokal unseres Mandanten angeboten worden seien.

Die Markenrechtsverletzung ergebe sich dabei aus Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV. Dass die abgedruckten Muster farbliche Abweichungen enthalten sollen, sei unerheblich.

Geltend gemachte Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Vernichtungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Kostenerstattungsanspruch

Der Unterlassungsanspruch wird regelmäßig durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt. Hierin verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner, eine bestimmte Handlung in der Zukunft zu unterlassen und für den Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger zu bezahlen.

Der Auskunftsanspruch, der u. a. den Hersteller der Waren sowie den erzielten Gewinn beinhaltet, dient regelmäßig zur Bezifferung des Schadensersatzanspruches.

Der Kostenerstattungsanspruch für die der Burberry Ltd. entstandenen Rechtsanwaltskosten wird nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 € berechnet, beläuft sich mithin auf 2.743,43 €!

Liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss in jedem Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz individuell geprüft werden. Hierfür ist die Vorlage des entsprechenden Produktes erforderlich, was sodann einer Überprüfung unterzogen werden muss.

Unterlassungserklärung abgeben?

Eine durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollte im Regelfall nicht in der vorformulierten Form abgegeben werden, zumindest sollte diese durch einen Fachanwalt überprüft werden. Die der vorliegenden Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar und sollte daher unserer Auffassung nach keinesfalls abgegeben werden.

Wie sollten Sie reagieren?

Sofern Sie eine Abmahnung der Kanzlei CBH oder einer anderen Kanzlei erhalten haben, zögern Sie bitte nicht, unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zu kontaktieren. Wir überprüfen Ihre Abmahnung zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung und halten mit Ihnen Rücksprache, wie Sie unserer Auffassung nach am besten reagieren sollten. Rufen Sie uns daher gerne an oder senden Sie eine Mail. Wir haben bereits eine hohe fünfstellige Anzahl von Abmahnungen bearbeitet und sind auf das Institut der Abmahnung in all ihren Facetten spezialisiert. Wir können Sie auf alle Risiken und Chancen hinweisen und entwickeln mit Ihnen zusammen eine Strategie.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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