Corona Testzentrum: Plausibilitätsprüfung jetzt durch Gesundheitsamt

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ÄNDERUNG DER TESTVERORDNUNG: 

Seit dem 01.09.22 werden vertiefte Prüfungen für Abrechnungen ab Juli 2022 gem. § 7a Abs. 1 b) Testverordnung von den nach Landesrecht zuständigen Stellen - den Gesundheitsämtern - durchgeführt. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind für Abrechnungen ab Juli 2022 also NICHT mehr zuständig. 

Die geänderte Testverordnung sieht vor, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) Daten der Abrechnungen vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens analysieren und die Gesundheitsämter bei Anhaltspunkten für unrichtige Abrechnungen informieren soll. Diese sollen dann vertiefte Prüfungen durchführen. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen weigern sich offenbar, künftig arbeitsintensive vertiefte Prüfungen durchzuführen. Die KVen prüfen nun nur noch oberflächlich auf rechnerische Richtigkeit und Formalitäten. Grund für die Weigerung ist offenbar die aktuelle Überforderung der KVen mit den vertieften Prüfungen und die plötzliche Erkenntnis, dass es auch um strafrechtlich relevante Sachverhalte gehen kann.  

Zahlungsstopps durch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) bringen Corona Testzentrum Betreiber in existenzbedrohliche Lagen 

Nachdem die Kassenärztlichen Vereinigungen monatelang das Steuergeld mit vollen Händen ausgegeben haben, schrecken sie nun offenbar ganz grundsätzlich vor Auszahlungen zurück. Betreiber von Corona-Testzentren bringen die überlangen Prüfverfahren ohne Äußerungen zum Sachstand in Existenznot. 

Ich berate und vertrete deutschlandweit Mandanten im Zusammenhang mit Plausibilitätsprüfungen. 

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