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Dachlawine: Eigentümer muss Pkw-Stellplätze absichern

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Bei Schnee und Eis lauert die Gefahr nicht nur auf der Straße. Auch Dachlawinen können Schäden anrichten. Vor dem Landgericht Detmold wurde kürzlich ein Fall verhandelt, bei dem ein Pkw durch eine vom Dach herabstürzende Schneelawine beschädigt worden war. Der Fahrzeughalter war Mieter im Haus und hatte auch einen Pkw-Stellplatz angemietet und dort sein Auto ordnungsgemäß abgestellt. Obwohl die extremen Wetterverhältnisse bekannt waren, gab es vor Ort weder Warnschilder noch Absperrungen. Wegen der fehlenden Warnhinweise verklagte der Autoeigentümer daher seinen Vermieter auf Schadensersatz gemäß § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Detmolder Richter bestätigten, dass der Vermieter für die angemieteten Pkw-Stellplätze eine Verkehrssicherungspflicht trägt. Weil ihm die Witterungsverhältnisse bekannt waren und er auch wusste, dass von dem Satteldach Schneelawinen abgehen können, hätte er die darunter liegenden Stellplätze entsprechend absichern oder sperren müssen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und verurteilte den Vermieter wegen des Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht zum Schadensersatz. Allerdings berücksichtigten sie dabei ein Mitverschulden des Mieters, da dieser ebenfalls die örtlichen Verhältnisse und die Gefahr bzgl. der Dachlawinen kannte. Daher wurde der Schadensersatz entsprechend seinem Mitverschulden gekürzt.

(Landgericht Detmold, Urteil v. 15.12.2010, Az.: 10 S 121/10)

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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