Darf ein Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit ablehnen?
- 3 Minuten Lesezeit
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und deren Arbeitgeber in der regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, haben grundsätzlich das Recht, einen Antrag auf Teilzeitarbeit zu stellen (§ 8 TzBfG).
Voraussetzungen und Ablauf des Teilzeitantrags
Antragsstellung: Der Antrag auf Teilzeit muss in Textform und spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Reduzierung gestellt werden. Arbeitnehmer müssen dabei die gewünschte Verringerung ihrer Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung angeben.
Gesprächsbereitschaft: Nach Einreichung des Antrags muss der Arbeitgeber grundsätzlich zeitnah ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer führen, um die Wünsche und betrieblichen Bedürfnisse abzustimmen. Ziel ist es, eine für beide Seiten passende Regelung zu finden.
Prüfung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber muss den Antrag sorgfältig prüfen. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn dem Antrag „betriebliche Gründe“ entgegenstehen.
Mögliche Ablehnungsgründe
Das Gesetz erlaubt eine Ablehnung nur unter bestimmten betrieblichen Gründen, darunter:
Wesentliche Störungen im Betriebsablauf: Wenn durch die Teilzeitarbeit eine wesentliche Störung des Betriebsablaufs droht, wie etwa bei Schichtdiensten oder der Abhängigkeit von bestimmten Arbeitsabläufen, kann der Antrag abgelehnt werden.
Sicherheitsbedenken: Wenn die Sicherheit im Betrieb durch die Arbeitszeitreduktion gefährdet wird, z. B. durch unzureichende Beaufsichtigung in sicherheitskritischen Bereichen, kann dies als Ablehnungsgrund gelten.
Unverhältnismäßige Kosten: Wenn die Umsetzung der Teilzeitregelung zu erheblichen Mehrkosten führt, z. B. durch die Notwendigkeit zusätzlicher Einarbeitung oder Neueinstellungen, kann dies ebenfalls zur Ablehnung führen.
Was ist bei einer Ablehnung zu beachten?
Falls der Arbeitgeber den Antrag ablehnt, muss er dies spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn in Textform und mit einer konkreten Begründung tun. Pauschale Formulierungen reichen nicht aus; die Gründe müssen nachvollziehbar und spezifisch für den Betrieb sein. Werden die Anforderungen an die Ablehnung nicht erfüllt oder versäumt der Arbeitgeber die Frist, tritt die Teilzeitregelung automatisch in Kraft.
Wichtige Rechtsmittel und Verfahrensschritte
Falls der Arbeitnehmer den Ablehnungsgrund als nicht ausreichend ansieht, hat er die Möglichkeit, vor dem Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Teilzeitarbeit zu klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Ablehnungsgründe des Arbeitgebers rechtlich Bestand haben. In der Praxis sind die Erfolgsaussichten für Arbeitnehmer oftmals gut, wenn der Arbeitgeber keine detaillierte Begründung liefern kann oder die betrieblichen Gründe als nicht hinreichend erachtet werden.
Rechtstipp: So setzen Sie Ihre Rechte auf Teilzeit erfolgreich durch
Fristen und Formalitäten: Beachten Sie stets die Fristen und stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag vollständig ist. Geben Sie darin präzise Angaben zur gewünschten Wochenstundenzahl und den bevorzugten Arbeitszeiten an.
Gespräch suchen: In vielen Fällen kann ein klärendes Gespräch zur Anpassung der Wünsche und betrieblichen Notwendigkeiten führen, bevor es zu einer Konfrontation kommt.
Detaillierte Prüfung: Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, lassen Sie die Ablehnungsgründe genau prüfen. Allgemeine Aussagen wie „es stört den Betriebsablauf“ oder „es ist zu teuer“ reichen meist nicht aus und können rechtlich angefochten werden.
Eine professionelle anwaltliche Beratung kann oft entscheidend sein, um den Teilzeitantrag erfolgreich durchzusetzen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren. Ein Anwalt kann die Ablehnung des Arbeitgebers im Detail prüfen und Sie über Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Klage informieren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.
Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.
Artikel teilen: