Veröffentlicht von:

Der Anwalt im Handwerksrecht - Wo kann er helfen? Was sind die typischen Fälle?

  • 4 Minuten Lesezeit

Anwalt im Handwerksrecht  - Ein Überblick

Das Handwerksrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die für das Handwerk relevant sind. Es regelt die Ausbildung, die Zulassung, die Meisterpflicht und vieles mehr. Damit ist es ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftsverwaltungsrechts und stellt sicher, dass Handwerksbetriebe und Handwerker bestimmten Standards entsprechen und im Wettbewerb fair agieren. Zentrale Rechtsquelle ist die Handwerksordnung (HwO) und die Gewerbeordnung (GewO). Auch die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG spielt eine Rolle. In diesem Artikel erläutern wir, was es zu beachten gibt und wie ein Rechtsanwalt helfen kann.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Wann ist das Handwerksrecht anwendbar?

Das Handwerksrecht ist immer dann zu beachten, wenn der Betrieb vollständig oder zu einem wesentlichen Teil einem nach der HwO zulassungspflichtigen Gewerbe unterfällt. Beispiele hierfür sind Maurer und Betonbauer, Maler und Lackierer, Kälteanlagenbauer, Augenoptiker oder Klempner.

Wo können wir unterstützen?

  • Ablehnung bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
  • Betriebsübernahme im Handwerk
  • Bußgeldverfahren
  • Auseinandersetzung mit Handwerkskammer
  • Anerkennung ausländischer Gesellenprüfung (§ 40a HwO)
  • Anerkennung ausländischer Meisterprüfung (§ 50a HwO)
  • Ausscheiden/ Wechsel des Meisters
  • Ausscheiden/ Wechsel des Betriebsleiters
  • Entfernung aus der Handwerksrolle

Ihr Ansprechpartner


Rechtsanwalt Malte Brix


Telefon: 030 / 51 56 59 98-0


Kontaktformular

Kosten für einen Anwalt im Handwerksrecht und Ablauf

Durch unsere beliebte anwaltliche Erstberatung erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung und besprechen die Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens mit einem Rechtsanwalt. Dabei stehen wir Ihnen bereits vor Antragstellung sowie in möglichen Gerichtsverfahren entschlossen zur Seite. Wir freuen uns auf Ihr Anliegen und nehmen uns die nötige Zeit.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Selbstständigkeit als Geselle möglich? Wie kann ich mich selbstständig machen?

Oft kommt die Frage auf, ob man sich als Geselle selbstständig machen kann oder ob immer eine Meisterprüfung notwendig ist. Wie Sie sich denken können, kann eine bestandene Gesellenprüfung nur im Ausnahmefall ausreichen. Dazu müssen Fähigkeiten nachgewiesen werden, die weit über denen liegen, die ein durchschnittlicher Geselle hat. Ist dies der Fall, so kann eine Ausübungsberechtigung nach § 7b Abs. 1 HwO beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung sind in § 7b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HwO geregelt. Danach erhält die Genehmigung, wer:

1. eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und2. in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden. Im Falle einer Gleichwertigkeitsfeststellung nach § 40a wird nur die Berufserfahrung nach Erteilung derselben berücksichtigt.3. Die ausgeübte Tätigkeit muss zumindest eine wesentliche Tätigkeit des zulassungspflichtigen Handwerks umfasst haben, für das die Ausübungsberechtigung beantragt wurde.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt worden sein, stehen wir Ihnen gerne im Widerspruchsverfahren zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Der Meister als Betriebsleiter - nicht immer erforderlich

Als Betriebsleiter kommt derjenige in Betracht, der die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Dies ist regelmäßig ein Meister. Jedoch kann dies auch eine Person sein, deren ausländische Prüfung als gleichwertig anerkannt wurde (§ 50c HwO). Auch ein Geselle mit einer Genehmigung nach § 7b HwO (siehe oben) kommt als Betriebsleiter in Betracht. Daneben besteht die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung nach § 8 oder 9 HwO. Die Leitung mehrerer Betriebe ist grundsätzlich möglich. Dabei ist auch zu beachten, dass der Betriebsleiter nicht unbedingt in Vollzeit arbeiten muss. Es ist jedoch das Prinzip der "Meisterpräsenz" zu beachten. Hiernach muss der Meister zumindest ohne erhebliche Verzögerung erreichbar sein. Der Bundesgerichtshof hat dies in der Orthopädietechniker-Entscheidung vom 16. Juni 2016 - I ZR 46/15, Rn. 21 noch einmal klargestellt. 

Rechtlicher Rahmen der Ausbildung im Handwerk

Die Ausbildung im Handwerk ist in Deutschland durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten lediglich die §§ 1 bis 3, 10 bis 26, 50 bis 52, 71 bis 75 und 81 bis 101 BBiG. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Auszubildenden in einem Handwerksbetrieb eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen 2 und 3,5 Jahren, je nach Ausbildungsberuf. Die Ausbildung wird mit einer Gesellenprüfung abgeschlossen, die von den Handwerkskammern durchgeführt wird.

Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen zum Beispiel im Widerspruchsverfahren oder im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
  • Individuelle Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (kein Call-Center)
  • Aufzeigen Ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten
Foto(s): Adobe Stock, Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Malte Brix

Beiträge zum Thema