Deutsche Lichtmiete - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet - Anleihen und Direkt-Investments betroffen

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Es war nur eine Frage der Zeit, bis nach dem Insolvenzantrag der Deutschen Lichtmiete AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wird. Am 05.01.2022 war es soweit. Rüdiger Weiß von der Kanzlei Wallner Weiß wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Das Verfahren tritt nun in eine Phase ein, in der der vorläufige Insolvenzverwalter in das Unternehmen gehen und dort einige Steine umdrehen wird. Es ist daher davon auszugehen und zu hoffen, dass Licht hinter einige fragwürdige und unaufgeklärte Vorgänge kommt. 

Zu nennen sind hier etwa ein Vermögensarrest durch den Fiskus und die Löschung einiger Grundschulden, die eigentlich zur Sicherung der Forderungen der Anleger dienen sollten. Da die Deutsche Lichtmiete selbst hier keine Aufklärung geleistet hat, wird der ersten Begutachtung durch Herrn Weiß eine umso größere Bedeutung zukommen.

Was heißt das nun konkret für die Anleger? 

Für die Forderungen gegen die Deutsche Lichtmiete selbst aus den Anleihen, also Zinszahlungen und die Rückzahlung am Ende der Laufzeit heißt das, dass diese wohl ausfallen werden - das war aber auch bei der bisherigen Nachrichtenlage und den Börsenkursen der Anleihe leider zu erwarten.

Gleiches gilt auch für die Direkt-Investitionen über verschiedene Angebote.

Da eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das vorläufige Insolvenzverfahren später in ein ordentliches Insolvenzverfahren überführt wird, werden die Forderungen gegen die Deutsche Lichtmiete dort zu verfolgen sein. Das läuft über eine Forderungsanmeldung.

Hier sollten sich betroffenen Anleger um eine auf diesem Gebiet kundige anwaltliche Vertretung bemühen. Denn es gibt bei Schuldverschreibungen (Anleihen), um die es hier geht, einige Besonderheiten im Verfahren, durch deren Nutzung man aus dieser schwierigen Situation das Beste machen kann. 

Auch bei den Direkt-Investitionen, die viele Anleger getätigt haben, gibt es einiges zu beachten. Hier wird es darauf ankommen, ob vielleicht vorrangige Rechte geltend gemacht werden können - dies wird nun zu prüfen sein.

Die Kanzlei Bergdolt ist bereits für Anleger in diesem Verfahren aktiv. Betroffene und am Verfahren Interessierte können gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir schätzen Ihre Situation in einem kostenlosen Erstgespräch ein und beraten und informieren über die nächsten Schritte.

 



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