Dezember 2019: Abmahnung der Herrnhuter Sterne GmbH durch SWK Schwarz Rechtsanwälte

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1. Inhalt der Abmahnung

Es liegt mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte (dort: RA Markus von Fuchs, LL.M./Berlin) vor. Herr Rechtsanwalt von Fuchs beanstandet für die Herrnhuter Sterne GmbH den Vertrieb von Produkten unter dem Hinweis „Herrnhuter Stern“, ohne dass dieses Produkt aus der Serienprodukt der Herrnhuter Sterne GmbH stammt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Zusammensetzung einzelner Bauteile von verschiedenen Original Herrnhuter Sternen, die nicht serienmäßig sein soll. Beanstandet wird ein Verstoß gegen § 14 MarkenG und §§ 4 Nr. 3, 5, 8 Abs. 1, 12 Abs. 2 UWG. Weiterhin wird das Fehlen diverser verbraucherrechtlicher Pflichtinformationen gerügt.

2. Forderungen laut Abmahnung

Rechtsanwalt von Fuchs fordert, die Rechtsverletzung zu beenden, die eine Wiederholungsgefahr begründe. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Vorgegeben wird eine unspezifische Vertragsstrafe nach dem neuen Hamburger Brauch, „deren Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist“.

Für die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung wird ein Gegenstandswert von 100.000,00 EUR angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer Abmahnkosten in Höhe von 2.348,94 EUR zu zahlen sind.

3. Verhaltensempfehlung

Sie haben eine solche oder eine ähnliche Abmahnung der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte erhalten? Dann sollten Sie sie unter keinen Umständen ignorieren, auch wenn Sie selbst der Ansicht sind, keine Rechtsverstöße begangen zu haben.

Die Forderungen der Herrnhuter Sterne GmbH sollten genau geprüft werden. Lassen Sie sich durch mich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beraten. Ich bin seit fast 15 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz (darunter Wettbewerbsrecht) tätig, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. 

Es ist als erster Schritt völlig ausreichend, wenn Sie mir eine E-Mail schicken. Sie können mich natürlich auch mittels Fax oder per Post kontaktieren (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Beachten Sie Folgendes:

  • Nehmen Sie nicht in direkten Kontakt mit der Kanzlei SKW Schwarz oder mit der Herrnhuter Sterne GmbH auf.
  • Geben Sie unter keinen Umständen die Ihnen vorgelegte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
  • Vertrauen Sie nicht dem Internet. Sie haben keine Garantie, dass die dort vorgehaltenen Informationen richtig/aktuell oder auch nur vollständig sind, und zwar selbst dann nicht, wenn sie von einem Rechtsanwalt stammen, soweit dieser keine ausreichenden Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz besitzt.
  • Erteilen Sie keine Auskünfte und überweisen Sie auch kein Geld.

4. Warum die Kanzlei DAMM LEGAL?

Ich bin sowohl Fachanwalt für IT-Recht als auch Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Das Fernabsatzrecht, also der Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet, und das Wettbewerbsrecht sind damit ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit.

Übrigens: Bei Bedarf prüfe ich auch Ihren Online-Shop oder Ihr Verkäuferkonto auf einer Internethandelsplattform auf weitere Verstöße.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

zertifizierter Datenschutzbeauftragter


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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