Die 12 wichtigsten Punkte eines Content Creator-Kooperationsvertrags:

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Die Zusammenarbeit mit Content Creators kann für Marken eine erhebliche Marketinginvestition darstellen, die, abhängig von der Reichweite des Content Creators, in den fünf- bis sechsstelligen Bereich reichen kann. Daher genügt eine einfache Vereinbarung nicht, um die Rechte und Pflichten beider Parteien umfassend zu schützen. Ein detaillierter Content Creator-Kooperationsvertrag ist essenziell, um mögliche Unklarheiten und rechtliche Probleme zu vermeiden. Ich biete professionelle Unterstützung bei der Erstellung maßgeschneiderter Verträge an.

Wichtige Elemente eines Content Creator-Vertrages:

1. Leistungsbeschreibung: Was genau ist der Gegenstand der Kooperation? Beispiel: Durchführung einer Instagram-Marketingkampagne in einem festgelegten Zeitraum.

2. Pflichten beider Seiten:

  • Vom Content Creator erwartete Leistungen: detaillierte Beschreibung der Pflichten, wie die Anzahl der Posts, Zeitpunkte der Veröffentlichung, Darstellung der Marke, Nutzung von Hashtags und Einhaltung von Werbekennzeichnungspflichten.
  • Pflichten des Auftraggebers: Überlassung von Produkten, Bereitstellung von Marketingmaterial, Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten etc.

3. Vergütungsmodell: Höhe und Modalitäten der Bezahlung des Content Creators.

4. Status des Content Creators: Klarstellung, dass der Content Creator als selbständiger Partner agiert, um den Anschein von Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

5. Nutzungsrechte: Regelung der gegenseitigen Rechte an geistigem Eigentum und Nutzung der erstellten Inhalte.

6. Umgang mit Abmahnungen: Festlegung, wer die Kosten im Falle einer Abmahnung trägt.

7. Exklusivität: Sicherstellung, dass der Content Creator nicht für Konkurrenten tätig wird.

8. Vertraulichkeitsvereinbarungen: Umgang mit vertraulichen Informationen beider Seiten.

9. Vorgehen bei unvorhergesehenen Ereignissen: Regelungen zu Krankheit, höherer Gewalt etc.

10. Kooperationsende: Bedingungen für die Beendigung der Zusammenarbeit und die daraus resultierenden Konsequenzen.

11. Haftung: Grenzen und Umfang der Haftungsübernahme.

12. AGB-Konformität: Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für allgemeine Geschäftsbedingungen bei mehrfacher Verwendung des Vertrags.

Eine individuelle Vertragsgestaltung ist entscheidend, um die Interessen beider Parteien effektiv zu schützen und die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen. Ich bin spezialisiert auf Social Media Recht und unterstütze Sie gerne bei allen Fragen rund um den Content Creator Kooperationsvertrag

Foto(s): Kanzlei .de


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