Die Anbieterkennzeichnung im Internet

  • 1 Minuten Lesezeit

Dr. Bernd Lorenz war von 2002 - 2005 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. In dieser Zeit promovierte er zu dem Thema „Die Anbieterkennzeichnung im Internet“.  Die Dissertation ist im Jahre 2007 im Richard Boorberg Verlag erschienen.

Das Werk befasst sich mit der Impressumspflicht für Internetangebote. Es erläutert die damals geltende Rechtslage nach dem TDG und MDStV. Heute ist die Impressumspflicht in § 5 Abs. 1 TMG, § 18 Abs. 1-2 MStV geregelt. Der Großteil der Ausführungen ist auf die aktuelle Rechtslage übertragbar.

Die Dissertation befasst sich mit der Rechtslage in Deutschland und Österreich. Sie untersucht die Voraussetzungen der Impressumspflicht, die inhaltliche und technische Gestaltung des Impressums und die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Impressumspflicht. Dazu hat Dr. Lorenz auch die Aufsichtsbehörden nach ihren Erfahrungen mit der Impressumspflicht befragt.

In seinem Urteil vom 25.02.2016 – I ZR 238/14 nimmt der Bundesgerichtshof Bezug auf die Dissertation von Dr. Lorenz. Er teilt die Ansicht von Dr. Lorenz, dass die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer im Impressum unzulässig ist. Ein Diensteanbieter darf für die telefonische Kontaktaufnahme keine zusätzlichen Entgelte erheben, die die üblichen Verbindungsentgelte übersteigen.

Die Dissertation von Dr. Lorenz ist inzwischen vergriffen. Sie können sie aber bei der Deutschen Nationalbibliothek unter https://d-nb.info/1273153677/34 kostenfrei abrufen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz

Beiträge zum Thema