Die Firmeninsolvenz – Informationen zu Voraussetzungen, Dauer und Besonderheiten

  • 16 Minuten Lesezeit

In einer dynamischen Wirtschaftswelt können selbst stabile Unternehmen auf Hindernisse stoßen, die ihre finanzielle Tragfähigkeit infrage stellen. Wenn die Schulden ein unkontrollierbares Maß erreichen, kann eine Firmeninsolvenz unausweichlich werden.

Doch was genau bedeutet das für ein Unternehmen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, und wie lange dauert ein solches Verfahren? 

In diesem Beitrag beleuchten wir den Prozess der Firmeninsolvenz und geben Informationen zu Dauer sowie spezifischen Besonderheiten, um ein umfassendes Verständnis dieser komplexen Angelegenheit zu bieten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Firmeninsolvenz?
  2. Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz?
  3. Wann ist ein Unternehmen insolvenzgefährdet?
  4. Was passiert, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist?
  5. Was kostet eine Firmeninsolvenz?
  6. Was passiert nach den drei Monaten Insolvenzgeld?
  7. Was passiert, wenn eine Firma Insolvenzantrag gestellt hat?
  8. Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren?
  9. Fazit


1. Was ist eine Firmeninsolvenz?

Eine Firmeninsolvenz bezeichnet allgemein die Situation, in der ein Unternehmen entweder nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig zu erfüllen (Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO) oder überschuldet (Überschuldung, § 19 InsO) ist. Häufig liegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gleichzeitig vor.

Abhängig von der Rechtsform, in der das Unternehmen organisiert ist, besteht in beiden Fällen eine Antragspflicht, § 15a InsO. Wird die Insolvenz über das Vermögen der schuldnerischen Gesellschaft nicht rechtzeitig eingeleitet, droht der hierzu verpflichteten Geschäftsleitung eine Haftung mit ihrem persönlichen Vermögen.

Das Insolvenzverfahren soll eine gerechte Verteilung der verwertbaren Vermögenswerte an die Gläubigergesamtheit sicherstellen bzw. gegebenenfalls die Sanierung des Unternehmens ermöglichen, z.B. im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung.


Ablauf einer Firmeninsolvenz

Das Verfahren folgt einem streng formalen Ablauf und gliedert sich in verschiedene Phasen.

In aller Regel stellt das Unternehmen als Schuldner einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. 

Der Antrag eines Gläubigers ist gem. § 14 InsO ebenfalls zulässig, wenn

  • der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und
  • seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.

Wird dem Antrag durch das zuständige Gericht stattgegeben, befindet sich der Schuldner im Insolvenzeröffnungsverfahren. Dieser Verfahrensabschnitt wird auch vorläufiges Insolvenzverfahren genannt. 

In diesem Zusammenhang wird in aller Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der im Folgenden die Vermögensverhältnisse des Schuldners überprüft. Er hat dem Gericht u.a. darüber Bericht zu erstatten, ob der Schuldner über eine die Verfahrenskosten deckende Vermögensmasse verfügt.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ordnet das Gericht die Verfahrenseröffnung an und bestellt einen (endgültigen) Insolvenzverwalter. Dieser ist meist mit dem vorläufigen Verwalter personenidentisch. 

Mit Verfahrenseröffnung geht die Vermögensverwaltungs- und Verfügungsbefugnis vom Schuldner auf den Verwalter über.

Er prüft, ob eine Fortführung des Unternehmens möglich und sinnvoll ist, oder ob es liquidiert werden muss, um die Gläubiger zu befriedigen.

Die Gläubigergesamtheit wird in der Regel vom Verwalter über die Verfahrenseröffnung informiert und gleichzeitig zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderungen aufgefordert. 

Unmittelbar nach Verfahrenseröffnung findet die erste Gläubigerversammlung (Berichtstermin, § 156 InsO) statt. In deren Rahmen wird die Gläubigergemeinschaft über wichtige Verfahrensschritte sowie die Verwaltertätigkeit informiert. 

Außerdem beschließt die Gläubigerversammlung darüber, ob

  • das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder
  • vorläufig fortgeführt



Hinweis

Im Verlauf einer Insolvenz finden meist noch weitere Gläubigerversammlungen statt, wobei keine Teilnahmeverpflichtung besteht.




Es besteht für den Schuldner auch die Möglichkeit, eine Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. In diesem Fall nimmt die Geschäftsleitung im Wesentlichen die Aufgaben eines Verwalters wahr und saniert das Unternehmen in Eigenregie. Ziel ist es hierbei, den Schuldner über einen Insolvenzplan von den erdrückenden Schulden zu befreien.

Die durch Liquidation oder Betriebsfortführung erzielten Erlöse werden nach Abzug der Verfahrenskosten und eventuell bestehender Sicherungsrechte (Bsp.: Vermieterpfandrecht, Forderungsabtretung o.ä.) an die Gläubigergemeinschaft verteilt.

Nach der Verteilung der Erlöse und der Erfüllung weiterer formaler Anforderungen wird das Insolvenzverfahren beendet.

Die Firmeninsolvenz hat oft weitreichende Folgen sowohl für das schuldnerische Unternehmen selbst als auch für die Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Gläubiger. 

Daher ist eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Beratung in solchen Fällen extrem wichtig. Sie überlegen, eine Insolvenz zu beantragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.


2. Wie lange dauert eine Firmeninsolvenz?

Die Dauer einer Firmeninsolvenz kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. 

  • der Komplexität des Falls, 
  • der Gläubigeranzahl, 
  • der Unternehmensgröße sowie 
  • den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Steht fest, dass z.B. wegen einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenz vorliegt und ist beabsichtigt, das Verfahren zu beantragen, ist umgehend mit den Vorbereitungen für die Antragstellung zu beginnen. Die Dauer der Vorbereitungshandlungen unterscheidet sich je nach Verfahrensart (Regelinsolvenz oder Eigenverwaltung).

Die Vorbereitungen für einen Regelinsolvenzantrag sind etwas überschaubarer und dürften je nach Verfügbarkeit der erforderlichen Informationen lediglich ca. eine Woche in Anspruch nehmen.

Ist beabsichtigt, eine Insolvenz in Eigenverwaltung bzw. ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, erhöht sich der Aufwand zwar deutlich. Für eine ideale Vorbereitung sollte man mindestens mit zwei Wochen kalkulieren. 

Im Austausch für die Mühen erhält man jedoch die Möglichkeit, die angestrebte Restrukturierung in eigener Verantwortung durchzuführen.



Achtung

Die Dauer der Antragsvorbereitung ist insofern von Bedeutung, als dass es im Falle des Eintritts einer Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung Fristen für die Antragstellung gibt. 

Werden diese Fristen versäumt, droht dem antragspflichtigen Organ eine Haftung mit dem persönlichen Vermögen.




Wird dem Antrag vom zuständigen Gericht stattgegeben, ordnet dieses das sog. Insolvenzeröffnungsverfahren an. Dies dauert in der Regel drei Monate, da es maximal für diesen Zeitraum das sog. Insolvenzausfallgeld gibt. 

Das bedeutet, dass der Schuldner für diese drei Monate keine Löhne und Gehälter zahlen muss. Dieser Aspekt ist bei einer Firmeninsolvenz von großer Bedeutung, machen Personalkosten doch meist den größten Kostenblock aus.

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die Verfahrenskosten von dem noch vorhandenen Vermögen des Schuldners gedeckt sind, erfolgt die Verfahrenseröffnung. 

Im Rahmen einer Regelinsolvenz wird meist das Vermögen des Schuldners verwertet und die Verteilung an die Gläubiger vorgenommen. Eine Firmeninsolvenz kann so schnell mehrere Jahre in Anspruch nehmen, insbesondere bei komplexen Unternehmensstrukturen oder einer großen Anzahl von Gläubigern.

Deutlich schneller geht es da im Falle einer Insolvenz in Eigenverwaltung. Im Schnitt ist hier mit einer gesamten Verfahrensdauer von lediglich ca. neun Monaten zu rechnen. Ziel ist es, das Unternehmen zu erhalten und die Schulden über einen Insolvenzplan zu regulieren.

Nach der Verteilung der Masse an die Gläubiger wird das (Regelinsolvenz-)Verfahren offiziell beendet. Das kann mit der Auflösung des Unternehmens einhergehen oder es wird saniert und fortgeführt (Eigenverwaltung).

Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung

Da die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Firmeninsolvenz erheblich sein können, ist es empfehlenswert, professionelle Rechts- und Finanzberatung in Anspruch zu nehmen.


3. Wann ist ein Unternehmen insolvenzgefährdet?

Ein Unternehmen gilt allgemein dann als insolvenzgefährdet, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass es seinen Zahlungsverpflichtungen in naher Zukunft gar nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig nachkommen kann.

Es gibt verschiedene Kriterien und Indikatoren, die auf eine Insolvenzgefährdung hindeuten können. Beispielhaft seien hier genannt:

  • Das Unternehmen erwirtschaftet über einen längeren Zeitraum hinweg Verluste, sodass die Substanz des Unternehmens durch die Erosion der Ertragskraft geschwächt wird. 
  • Hiermit einher gehen meist sinkende Liquiditätsreserven, was die Bedienung kurzfristig fällig werdender Schulden wiederum erschwert.
  • Entwickelt sich die wirtschaftliche Lage zunehmend schlechter und spiegelt sich dies in den bilanziellen Kennzahlen wider, wird es zunehmend schwieriger, neue Kredite zu erhalten oder bestehende Kredite zu refinanzieren.
  • Eine gewisse Schwankung bei Aufträgen und Umsatz ist in den meisten Branchen nicht ungewöhnlich. Kommt es jedoch zu einem stetigen Rückgang von Aufträgen und Umsatz kann die Liquidität und damit die Zahlungsfähigkeit einer Unternehmung perspektivisch gefährdet sein.
  • Ein hohes Maß an Abhängigkeit von wenigen Kunden, Lieferanten oder auch Produkten bedeutet stets ein erhöhtes Risiko für die wirtschaftliche Stabilität. Denn wirtschaftliche Probleme dieser Kunden oder Lieferanten schlagen meist direkt bei dem abhängigen Geschäftspartner durch. Daher gilt es im Hinblick auf eigene Pflichten (§ 15a InsO) besonders wachsam zu sein, wenn eine solche Situation eintreten sollte.

Wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zutreffen, sollte die Geschäftsleitung einer Unternehmung dringend handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Insolvenz abzuwenden. 

Dazu kann auch gehören, frühzeitig professionelle Beratung durch einen auf Insolvenz spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls eine Sanierung einzuleiten.

Ob man eine Insolvenz auch bei Gericht anmelden muss, hängt davon ab, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Folgende Insolvenzgründe gibt es:

  • Zahlungsunfähigkeit, § 17 InsO: Das Unternehmen kann seine fälligen Rechnungen und Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO: Das Unternehmen ist zwar aktuell noch in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, es ist jedoch absehbar, dass es das in naher Zukunft nicht mehr sein wird.
  • Überschuldung, § 19 InsO: Überschuldung liegt vor, wenn die Vermögenswerte des Schuldners die bestehenden Schulden nicht mehr decken, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dieser Insolvenzgrund gilt nur für juristische Personen (also z.B. eine GmbH) und ist somit kein Grund für die Einleitung einer Privatinsolvenz.

Achtung

Sie sind eine Privatperson und Ihre Schulden wachsen Ihnen über den Kopf? Vielleicht ist eine Privatinsolvenz die Lösung. Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, lesen Sie unseren ausführlichen Beitrag zur Privatinsolvenz. 

Auch eine Schuldnerberatung oder ein auf das Thema Insolvenz spezialisierter Anwalt kann weiterhelfen.



4. Was passiert, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist?

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, hat das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Konsequenzen. Die Zahlungsunfähigkeit liegt gem. § 17 Abs. 1 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.

Liegt dieser Umstand im zu betrachtenden Fall vor, besteht für juristische Personen (Bsp. GmbH, AG) und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Bsp. OHG, KG) gem. § 15a InsO eine Insolvenzantragspflicht.

Die Geschäftsführung muss bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit also einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, um die Firmeninsolvenz einzuleiten. Gem. § 15a Abs. 1 S. 2 InsO hat die Geschäftsleitung nach Eintritt der Insolvenz hierfür maximal drei Wochen Zeit.

Während des vom Gericht angeordneten vorläufigen Insolvenzverfahrens prüft der vorläufige Insolvenzverwalter während dieser Phase werden die Vermögensverhältnisse des Unternehmens.


Hinweis

Möchte die Geschäftsleitung eine Eigenverwaltung beantragen, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit möglich! 

Statt eines Insolvenzverwalters gibt es dann lediglich einen Sachwalter.


Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen und dessen Vermögenswerte. Es sei denn, es wurde eine Eigenverwaltung angeordnet. Dann bleibt die Geschäftsleitung (stellvertretend für das Unternehmen) Herrin des Verfahrens.

Im Verlauf des Verfahrens können Gläubiger ihre Forderungen anmelden und es können Gläubigerversammlungen einberufen werden. 

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird der Rechtsträger in der Regel über einen Insolvenzplan entschuldet und damit die Sanierung des Unternehmens ermöglicht.

Natürlich kann sich eine Firmeninsolvenz in wirtschaftlicher und operativer Hinsicht auf den Geschäftsbetrieb auswirken. Dabei zeigt die Erfahrung aus der langjährigen beruflichen Praxis, dass nach der ersten Orientierungsphase alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten. Folgende kritiche Konstellationen sind grds. denkbar:

  • Es könnte zu Betriebsstörungen kommen, wenn Lieferanten aufgrund eines Forderungsausfalls Geschäftsbeziehungen aufkündigen oder nur noch gegen Vorkasse liefern. Generell muss aber bedacht werden, dass der insolvente Kunde in aller Regel nicht durch andere Kunden ad-hoc ersetzt werden kann. Vielmehr dauert es meist Jahre, erfolgreiche Kundenbeziehungen aufzubauen. Daher stellen Lieferanten in der Regel, wenn überhaupt, auf Vorkasse um.
  • Eine Abwanderung von Kunden ist meist ebenfalls nicht der Fall. Dies gilt v.a. für langjährige Geschäftspartner oder Kunden, die auf die Lieferung des Schuldners angewiesen sind.
  • Das für maximal drei Monate von der Agentur für Arbeit gezahlte Insolvenzgeld, das die Gehälter der Mitarbeitenden für diese Zeit absichert, lindert in den allermeisten Fällen die erste Verunsicherung bei den betroffenen Mitarbeitenden. Großen Abwanderungsbewegungen bleiben regelmäßig aus.
Gründe für die Mandatierung eines Fachanwalts

Sie fragen sich, ob Ihre Unternehmung reif ist für eine Firmeninsolvenz? Dann sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, der auf das Insolvenzrecht spezialisiert ist. 

Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich zeitnah zu Ihrem Anliegen beraten.


5. Was kostet eine Firmeninsolvenz?

Die Kosten für eine Firmeninsolvenz können stark variieren und sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z.B.

  • der Größe des Unternehmens, 
  • der Komplexität des Falls, 
  • der Anzahl der Gläubiger und 
  • der Dauer der Insolvenz. 

Daher kann das Thema hier nur überblicksartig beschrieben werden.

Im Zuge des Insolvenzverfahrens fallen Gerichts- und Verwalterkosten an, wobei letztere meist einen erheblichen Kostenpunkt darstellen. Allerdings werden diese Kosten grundsätzlich aus der Insolvenzmasse bezahlt.

Falls das Unternehmen anwaltliche Beratung in Anspruch nimmt, entstehen hierdurch zusätzliche Kosten. Diese können insbesondere bei komplexen Verfahren hoch sein. 

Vor Verfahrenseinleitung trägt das Unternehmen die Kosten, danach gehen sie zulasten der Masse. Zusätzlich können Kosten für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder andere Fachberater anfallen, die das Unternehmen oder der Insolvenzverwalter zurate zieht.

Während der Dauer des Verfahrens laufen in der Regel auch die normalen Betriebskosten weiter, es sei denn, der Betrieb wird eingestellt.

Je nach individuellem Fall können noch weitere Kosten anfallen, beispielsweise 

  • für die Lagerung von Vermögenswerten, 
  • den Verkauf von Vermögenswerten, 
  • die Veröffentlichung von Bekanntmachungen usw.

Die Organisation von Gläubigerversammlungen und die Arbeit von Gläubigerausschüssen können ebenfalls Kosten verursachen, die aus der Insolvenzmasse bezahlt werden müssen.

Wie eingangs erwähnt ist es bei der Vielzahl der zu berücksichtigenden Kostenarten schwierig, eine allgemeine Aussage über die Gesamtkosten einer Firmeninsolvenz zu treffen. 

Oftmals werden die Kosten aus der Insolvenzmasse beglichen, das heißt aus den noch vorhandenen Vermögenswerten des Unternehmens. 

In einigen Fällen kann das Insolvenzverfahren auch mangels Masse abgelehnt werden. Dies geschieht, wenn die verfügbaren Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.


Achtung

Sie sind eine Privatperson und haben wirtschaftliche Probleme? Vielleicht ist eine Privatinsolvenz die Lösung. Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, lesen Sie unseren ausführlichen Beitrag zur Privatinsolvenz. 

Auch eine Schuldnerberatung oder ein auf das Thema Insolvenz spezialisierter Anwalt kann weiterhelfen.



6. Was passiert nach den drei Monaten Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld wird in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gezahlt und soll die Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer sichern, falls ein Unternehmen insolvent wird. Es dient als Überbrückung und soll den Arbeitnehmern Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen.

Das Insolvenzgeld wird in der Regel für die letzten drei Monate vor dem Datum der Eröffnung der Insolvenz oder der Ablehnung der Eröffnung wegen Mangels an Masse gezahlt.

Nach Ablauf der drei Monate gibt es verschiedene Szenarien, die eintreten können. Falls der Betrieb fortgeführt wird, entweder im Rahmen einer Sanierung oder durch einen Käufer, werden die Arbeitnehmer normalerweise weiterbeschäftigt und erhalten ihr Gehalt wie vor der Insolvenz, allerdings aus der Insolvenzmasse oder vom neuen Eigentümer.

Im Falle einer Betriebseinstellung oder -verkleinerung könnten Kündigungen ausgesprochen werden. Arbeitnehmer, die gekündigt werden, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gegebenenfalls gibt es zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Sozialplans.

Es kommt auch vor, dass im Zuge von Personalmaßnahmen eine Transfergesellschaft gegründet wird, in der die von der Kündigung betroffenen Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit weiterbeschäftigt und qualifiziert werden, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. 

Alternativ können Arbeitnehmer sich natürlich auch selbst nach einer neuen Anstellung umsehen, falls absehbar ist, dass keine Weiterbeschäftigung im insolventen Unternehmen möglich ist.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren fristgerecht anmelden und sich rechtzeitig über ihre Optionen und Rechte informieren, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Je nach Einzelfall kann auch ein Anwalt bei diesem Prozess unterstützend wirken.


7. Was passiert, wenn eine Firma Insolvenzantrag gestellt hat?

Wenn eine Firma einen Insolvenzantrag gestellt hat, setzt ein formalisiertes Verfahren ein. Im Folgenden soll der Ablauf überblicksartig dargestellt werden.

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Die Geschäftsführung stellt einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht. Gläubiger können ebenfalls einen Insolvenzantrag stellen, falls sie eine Forderung gegen das Unternehmen haben.

Das Insolvenzgericht bestellt in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter oder Sachwalter, der die wirtschaftliche Situation des Unternehmens prüft.

Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens kann das Unternehmen in vielen Fällen seinen Geschäftsbetrieb fortsetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter oder die Eigenverwaltung entscheiden über die Fortführung.

Es werden Maßnahmen getroffen, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu erhalten.


Eröffnetes Verfahren

Sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt (in der Regel Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung), wird das Verfahren formell eröffnet.

Der endgültige Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter wird bestellt und übernimmt die Kontrolle über das Unternehmen und seine Vermögenswerte.

Gleichzeitig können die Gläubiger ihre Forderungen nach schriftlicher Aufforderung bei dem die Insolvenztabelle führenden Insolvenzverwalter oder Sachwalter anmelden. 

Es finden Gläubigerversammlungen statt, die in der Regel vom Gericht einberufen und in denen wesentliche Entscheidungen in Bezuga uf den Fortgang des Verfahrens getroffen werden.

Je nach Lage des Unternehmens kann ein Insolvenzplan erarbeitet werden, um das Unternehmen zu sanieren. Ist dies nicht möglich oder sinnvoll, wird das Vermögen des Unternehmens verwertet und die Erlöse werden an die Gläubiger verteilt.

Am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgt ein Schlusstermin, bei dem das Verfahren formell beendet wird. Im Rahmen einer Eigenverwaltung ist der letzte Termin der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan, in dessen Rahmen die Schulden reguliert werden. Sobald dieser rechtskräftig ist, wird das Verfahren aufgehoben.

Im Rahmen einer Regelinsolvenz verliert die Geschäftsführung in der Regel die Kontrolle über das Unternehmen und ist gegenüber dem Insolvenzverwalter und dem Gericht rechenschaftspflichtig. Dies ist nicht der Fall, wenn eine Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung (oder Schutzschirmverfahren) beabsichtigt ist.

Die Mitarbeiter erhalten bis zu drei Monate Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit und könnten im Falle einer Betriebsstilllegung oder -verkleinerung ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter oder ggf. dem Sachwalter anmelden und werden in der Regel nur einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten. Dabei sind die Quoten, die im Rahmen einer Eigenverwaltung ausgezahlt werden, meist deutlich höher.

Vertragsbeziehungen mit Dienstleistern und Lieferanten können unter Umständen vom Insolvenzverwalter bzw. eigenverwaltenden Schuldner gekündigt oder geändert werden.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine Firmeninsolvenz einzuleiten, lassen Sie sich unbedingt von einem versierten Anwalt beraten. Die Frage der richtigen Verfahrenswahl ist bereits entscheidend und kann über Wohl oder Wehe entscheiden. 

Zahlreiche weitere Weichenstellungen folgen. Idealerweise hat der favorisierte Anwalt daher nachgewiesene Expertise im Insolvenzrecht. Kontaktieren Sie mich bei Bedarf gerne unverbindlich.


8. Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren?

Eine Firmeninsolvenz stellt für die Arbeitnehmer eine besondere Herausforderung und Unsicherheit dar. In Deutschland sind jedoch durch das Insolvenzrecht und die Sozialgesetzgebung verschiedene Mechanismen etabliert, die den Arbeitnehmern in dieser Situation gewisse Ansprüche und Schutz bieten.


Insolvenzgeld

Einer der wichtigsten Ansprüche ist das Insolvenzgeld. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit für maximal drei Monate gezahlt und bezieht sich grundsätzlich auf die drei Monate vor Insolvenzeröffnung

Das Insolvenzgeld soll die entfallenen Löhne und Gehälter ersetzen. Wichtig zu beachten ist, dass für den Antrag der betroffenen Arbeitnehmer eine Ausschlussfrist von zwei Monaten ab Insolvenzeröffnung besteht.



Hinweis

Wird der Geschäftsbetrieb im Rahmen einer Firmeninsolvenz fortgeführt, finanziert der Schuldner das Insolvenzgeld in aller Regel über eine Bank vor

Die Kosten sowie den Verwaltungsaufwand hierfür trägt der Schuldner.



Kündigungsschutz

Der allgemeine Kündigungsschutz (z.B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung) bleibt bestehen. Im Insolvenzverfahren gelten jedoch spezielle Kündigungsfristen. 

So kann der Verwalter bzw. der eigenverwaltende Schuldner gem. § 113 InsO ein Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. 

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist zum Tragen kommt.

Die Arbeitnehmer können ihre Forderungen, die vor Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei kann es sich nicht nur um ausstehende Löhne, sondern auch um Urlaubsansprüche, Überstunden oder Prämien handeln.

Setzen Sie sich bei Fragen unbedingt mit einem Anwalt in Verbindung.


Betriebsrat

Der Betriebsrat behält auch im Insolvenzverfahren seine Rechte und Pflichten. Er muss bei Kündigungen, Betriebsänderungen und ähnlichen Maßnahmen beteiligt werden und hat das Recht auf Informationen durch den Insolvenzverwalter bzw. die Eigenverwaltung.


9. Fazit

Die Firmeninsolvenz ist ein komplexer Prozess, der von klaren rechtlichen Voraussetzungen abhängt und unterschiedliche zeitliche Abläufe haben kann. 

Es ist essenziell, dass Unternehmen die Anzeichen rechtzeitig erkennen und die nötigen Schritte einleiten, um Chancen auf Restrukturierung oder einen Neuanfang zu wahren.

Ein tieferes Verständnis der Voraussetzungen und der speziellen Merkmale eines Insolvenzverfahrens ist jedenfalls entscheidend, um fundierte Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens zu treffen.

Foto(s): canva.com

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