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Die Gewerbeaufsicht als staatliche Hoheitsaufgabe

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Die Gewerbeaufsicht basiert auf der staatlichen Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Mit ihr sollen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung und der Umweltschutz realisiert werden.

 
Behörden der Gewerbeaufsicht 

Ausgeübt wird die Gewerbeaufsicht von staatlichen Sonderbehörden, die gewerbliche Betriebe in Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen vor allem in den Bereichen Immissions- und Arbeitsschutz überprüfen und überwachen. So sollen technische Sicherheit, Schutz der Öffentlichkeit und Sicherheit in Freizeit und Heim gewährleistet werden. Die Aufsichtsbehörden werden je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet. In Bayern etwa obliegt dem „Gewerbeaufsichtsamt“, in Berlin dem „Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit“ (kurz: LAGetSi) die Gewerbeaufsicht. Bei den Gewerbeaufsichtsbehörden sind Handwerkermeister, Techniker, Ingenieure, Naturwissenschaftler, Juristen oder auch Ärzte beschäftigt, die den gewerbeärztlichen Dienst ausüben.

 
Arbeitsschutz und technische Sicherheit 

In der Praxis nehmen die Behörden der Gewerbeaufsicht vielfältige Aufgaben wahr: Beamte der Gewerbeaufsicht besichtigen Betriebe und Baustellen, untersuchen Schadens- und Unfälle, beraten und überwachen Betriebe bezüglich des Umgangs mit Gefahrenstoffen und kontrollieren z.B. ob die Luftschadstoffgrenze am Arbeitsplatz eingehalten wird.

Der Bereich des Arbeitsschutzes lässt sich in drei Teile untergliedern: den technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutz. Konkrete Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes sind beispielsweise die Beratung und Überwachung von Betrieben auf den Gebieten der Sicherheitstechnik, der Arbeitsmedizin und -hygiene. Auch die Begutachtung im Berufskrankheitenverfahren für die Unfallversicherungsträger und Überwachung der Einhaltung beispielsweise des Arbeitszeitgesetzes gehören zu den Tätigkeiten der Behörden. Weitere gesetzliche Grundlagen sind z.B. das Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz oder Heimarbeitsgesetz.  

Die Gewerbeaufsicht erstreckt sich auch auf Vorschriften, die dem Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren dienen. Hierunter fallen beispielsweise die Überprüfung von technischen Geräten, die Überwachung, wenn gefährliche Chemikalien in Verkehr gebracht werden oder die Beratung und Überwachung von Betrieben bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße. Diesem Aufgabenbereich zugrunde liegen etwa Vorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes, des Produktsicherheitsgesetzes, des Sprengstoffgesetzes, des Medizinproduktegesetzes und viele andere mehr.

Darüber hinaus erteilt die Gewerbeaufsichtsbehörde Erlaubnisse, Genehmigungen, wirkt bei der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsärzten mit und erstellt für andere Behörden Stellungnahmen und Gutachten.  

 
Befugnisse und Pflichten der Behörden 

Damit sie ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen können, haben die Behörden das Recht, Anlagen und Arbeitsstätten jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Andererseits sind sie zur Geheimhaltung betriebsinterner Angelegenheiten verpflichtet, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangt haben. Gewerbeaufsichtsärzte müssen außerdem auch die ärztliche Schweigepflicht beachten.

(WEL)


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