Die häufigsten Fragen zur Arbeitsunfähigkeit

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Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Ein Arbeitnehmer kann seine Arbeit wegen einer Erkrankung nicht mehr ausführen oder würde sie durch seine Arbeit verschlimmern: Er ist arbeitsunfähig.

Die Erkrankung kann ganz allgemein sein, aber auch z. B. die Folge eines Unfalls im Arbeitsumfeld, Haushalt oder beim Sport. Der Arbeitnehmer darf jetzt nicht in der Arbeit erscheinen, um so eine Ansteckung oder Verschlechterung zu vermeiden. Dafür muss auch der Arbeitgeber im Rahmen der sog. Fürsorgepflicht sorgen.

Ein wichtiges Merkmal der Arbeitsunfähigkeit ist, dass sie vorübergehend ist: Der Arbeitnehmer nimmt seine Tätigkeit früher oder später wieder auf. Kann er hingegen dauerhaft nicht arbeiten, ist er berufsunfähig.

Was muss ich bei der Krankmeldung beachten?

Wer morgens krank aufwacht und nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich beim Arbeitgeber abmelden, wenn er keine Konsequenzen riskieren möchte. Am besten erfolgt die Krankmeldung noch vor Beginn der Arbeitszeit und dem Arztbesuch. Wichtig ist, dass sie den Arbeitgeber tatsächlich erreicht.

In der Regel gibt es im Unternehmen einen Ansprechpartner für Krankmeldungen, z. B. den direkten Vorgesetzten oder die Personalabteilung, die die Krankmeldung dann telefonisch oder per E-Mail entgegennimmt.

Wann benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wann der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber einreichen muss, also ein Attest, regelt normalerweise der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Gibt es in keinem der Verträge eine Regelung, gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach ihm darf der Arbeitnehmer drei Kalendertage ohne eine ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber auch vorzeitig eine ärztliche Bestätigung fordern und muss dafür keinen Grund angeben. Der Arbeitnehmer wiederum muss dem Arbeitgeber nicht mitteilen, woran er erkrankt ist. Die Diagnose ist deshalb auch nicht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber vermerkt.

Muss ich während meiner Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung im Bett bleiben?

Der Arbeitnehmer muss Tätigkeiten, die seine Genesung behindern, vermeiden. Erlaubt ist hingegen, was die Genesung fördert. Beispiel: Mit einer gebrochenen Hand ist die Arbeit in der Regel nicht möglich, einkaufen oder spazieren gehen hingegen schon.

Urlaub ist während der Krankheit grundsätzlich möglich, die Genesung darf er aber nicht beeinträchtigen. Auf der sicheren Seite ist, wer den Arbeitgeber über so einen Urlaub vorab informiert.

Ist eine Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit wirksam?

Grundsätzlich schützt eine Arbeitsunfähigkeit den Arbeitnehmer nicht vor einer Kündigung: Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall durchaus kündigen. Das heißt aber nicht, dass die Kündigung auch gerechtfertigt ist, gerade, wenn die Krankheit selbst der Kündigungsgrund ist. Der Arbeitgeber muss sich vielmehr an das Kündigungsschutzgesetz halten und kann ohne einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund nicht die Kündigung erklären.


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