Die neue Textform in der Zeitarbeit – Was Arbeitgeber ab 2025 wissen müssen
- 3 Minuten Lesezeit
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine Änderung in Kraft, die die gesamte Zeitarbeitsbranche betreffen wird: Die bisherige Schriftform für Überlassungsverträge zwischen Verleihern und Entleihern wird durch die Textform ersetzt. Diese Neuerung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) scheint auf den ersten Blick lediglich eine formale Anpassung zu sein, doch sie birgt erhebliche Erleichterungen und Chancen für Unternehmen.

Was bedeutet die Änderung konkret?
Bislang war es erforderlich, dass Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung in der Schriftform abgeschlossen wurden. Ab dem 1. Januar 2025 genügt jedoch nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG in der neuen Fassung die Textform.
Die Textform ist gemäß § 126b BGB definiert als eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, und die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Dies kann etwa per E-Mail geschehen, solange die Erklärung klar zuzuordnen ist und die Identität des Absenders feststeht.
Vorteile der neuen Regelung
Erleichterung der Vertragsabwicklung: Die Notwendigkeit, Verträge physisch auszudrucken und zu unterschreiben, fällt weg. Dadurch wird der Prozess beschleunigt und flexibler gestaltet. Unternehmen können kurzfristig und unkompliziert auf Personalbedarf reagieren.
Digitalisierung und Effizienz: Die Zeitarbeitsbranche profitiert von der Digitalisierung. Die Textform fördert die digitale Abwicklung von Verträgen, wodurch sowohl Kosten als auch Zeit eingespart werden.
Rechtssicherheit bei elektronischer Kommunikation: Da E-Mails und elektronische Nachrichten als rechtlich bindend gelten, wird die Kommunikation zwischen Verleihern und Entleihern vereinfacht und rechtssicher gestaltet. Dies kann vor allem in dringenden Fällen von großer Bedeutung sein.
Vorteile der neuen Regelung
Erleichterung der Vertragsabwicklung: Die Notwendigkeit, Verträge physisch auszudrucken und zu unterschreiben, fällt weg. Dadurch wird der Prozess beschleunigt und flexibler gestaltet. Unternehmen können kurzfristig und unkompliziert auf Personalbedarf reagieren.
Digitalisierung und Effizienz: Die Zeitarbeitsbranche profitiert von der Digitalisierung. Die Textform fördert die digitale Abwicklung von Verträgen, wodurch sowohl Kosten als auch Zeit eingespart werden.
Rechtssicherheit bei elektronischer Kommunikation: Da E-Mails und elektronische Nachrichten als rechtlich bindend gelten, wird die Kommunikation zwischen Verleihern und Entleihern vereinfacht und rechtssicher gestaltet. Dies kann vor allem in dringenden Fällen von großer Bedeutung sein.

Rechtstipp für Arbeitgeber
Um die Vorteile derTextform optimal zu nutzen und rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:
Digitale Prozesse optimieren: Überprüfen Sie, ob Ihre internen Prozesse zur Vertragsabwicklung digitalisiert und rechtssicher gestaltet sind.
Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihre Personalabteilungen und verantwortlichen Mitarbeiter für die neue Form der Vertragsgestaltung.
Vertragstemplates anpassen: Passen Sie Ihre bestehenden Vertragstemplates und Kommunikationswege an die Textform an.
Backup und Archivierung: Implementieren Sie ein sicheres System zur langfristigen Archivierung und Sicherung elektronischer Vertragsunterlagen.
Die Umstellung auf Textform bedeutet einen wesentlichen Schritt in Richtung Digitalisierung und Modernisierung der Zeitarbeitsbranche. Arbeitgeber, die sich frühzeitig auf diese Änderung vorbereiten, werden langfristig von erhöhter Effizienz und Flexibilität profitieren. Damit man rechtlich alles richtig beachtet, bietet sich eine anwaltliche Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht an.

Wie können wir helfen?
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