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Die Selbstanzeige – Warten kann teuer werden

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Warum Betroffene noch 2014 zur Selbstanzeige greifen sollten

In den letzten Wochen und Monaten beherrschten Diskussionen rund um das Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen die Medien. Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Uli Hoeneß wurde bundesweit über die Wirksamkeitsvoraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige und die Berechtigung des Instruments gestritten. Kurz nach Prozessende meldete sich Bundesfinanzminister Schäuble zu Wort und teilte mit, dass die Selbstanzeige weiter verschärft werde. In Wahrheit liegen diese Pläne der Finanzminister der Länder schon seit 2013 vor.

Bei der Vielzahl der Medienberichte rund um diesenThemenkomplex kann der Betroffene mitunter schon einmal den Überblick verlieren. Grund genug, den Ist-Zustand einmal klar herauszustellen.

Um es vorweg zu nehmen, Steuersünder mit nicht deklarierten Auslandsvermögen sollten nicht länger warten. Die Uhr der Entdeckung tickt. Aus den im Folgenden einzeln beschriebenen Gründen, kann aus anwaltlicher Sicht nicht zum weiteren Nichtstun geraten werden

Luxemburg – automatischer Infomationsaustausch kommt zum 01.01.2015

Betroffene mit Auslandsvermögen in Luxemburg sollten sich schnellstmöglich steuerehrlich machen, wenn Sie der Gefahr der Entdeckung zuvorkommen wollen. Zum 01.01.2015 führt Luxemburg den automatischen Informationsaustausch ein. Dies bedeutet, dass die Banken in Luxemburg die Zinserträge Ihrer Kunden an den luxemburgischen Staat melden und dieser die Informationen automatisch (also ohne Anfrage von deutscher Seite) nach Deutschland weitermeldet, soweit Bundesbürger betroffen sind. Im Ergebnis erhält Deutschland damit einen vollständigen Überblick, welche Bundesbürger in Luxemburg Zinserträge erzielen. Werden diese nicht im Rahmen der Steuererklärung deklariert, so ist die Steuerhinterziehung entdeckt und eine Selbstanzeige käme zu spät.

Schweiz – Gruppenanfragen und Steuer-CDs

Mit der Schweiz existiert ein solcher Informationsaustausch noch nicht. Nichtsdestotrotz hat die Bundesrepublik inzwischen Erkenntnismöglichkeiten, von denen vor einigen Jahren noch nicht zu träumen gewagt wurde. Neben den Steuer-CDs, die in regelmäßigen Abständen eingekauft werden, sind vor allem die so genannten Gruppenanfragen eine hervorragende Erkenntnisquelle für die BRD. Wurde früher von der Schweiz nur Rechts- und Amtshilfe geleistet, wenn Deutschland nach namentlich bekannten Einzelfällen gefragt hat, reicht es nun aus, wenn die Bundesrepublik eine Anfrage in Bezug auf unbenannte Personenkreise stellt, die bestimmte Verhaltensmuster erfüllen, die den Verdacht auf Steuerflucht begründen. Es dürfen aber keine Ausforschungen „ins Blaue“ getätigt werden (sog. fishing expeditions). Das beschriebene Verhaltensmuster muss geeignet sein, Fälle von Steuerhinterziehung zu erfassen. So könnte es möglicherweise reichen, wenn angefragt wird, welche Kunden bei einem bestimmten Bankhaus vereinbart haben, dass die Bankunterlagen banklagernd aufbewahrt werden. Die Gruppenanfragen sind seit 2013 Realität. Auch gegenüber der Schweiz ist also ein erheblich gestiegenes Entdeckungsrisiko zu konstatieren.

Deutschland – Selbstanzeige wird bald teurer

Die von Herrn Schäuble in Aussicht gestellte Verschärfung der Selbstanzeige wird sich vor allem finanziell beim Selbstanzeigenden auswirken. Derzeit wird diskutiert, den Strafzuschlag (zurzeit 5 % ab Hinterziehungssummen ab 50.000 EUR) generell ohne Wertgrenze zu erheben. Ferner soll er auf bis zu 10 % steigen. Auch die strafrechtliche Verjährung soll generell auf 10 Jahre erweitert werden. Dies hätte zur Folge, dass zwingend zehn Jahre zu bereinigen sind und der Strafzuschlag auf sämtliche Jahre anfällt. Zurzeit liegt die strafrechtliche Regelverjährung noch bei 5 Jahren.

Fazit:

Wer sich schon länger mit dem Gedanken an eine Selbstanzeige beschäftigt, sollte die Pläne zeitnah umsetzen. Wer sich bislang keine Gedanken gemacht hat, sollte schnellstmöglich damit beginnen, bevor die Steuerfahndung vor der Tür steht.

In jedem Fall ist ratsam, die Selbstanzeige von einem Profi begleiten zu lassen. Fehler bei der Selbstanzeige können im schlimmsten Fall mit dem Gang ins Gefängnis bestraft werden. Der Fall Hoeneß ist hier mahnendes Beispiel.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Selbstanzeigeberatung. Gerne stehen wir für eine kurzfristige Terminvereinbarung zur Verfügung.


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