Die wichtigsten DSGVO-Regeln für Arbeitgeber

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und sorgt für Sorgenfalten bei Arbeitgebern. Denn: In nahezu jedem Unternehmen werden auf irgendeine Weise personenbezogene Daten verarbeitet, gespeichert oder weitergeleitet. Und werden die neuen europäischen Datenschutzregeln nicht eingehalten, drohen hohe Bußgelder der Landesdatenschutzbehörden, von abmahnenden Wettbewerbern oder Beschäftigten bzw. Bewerbern.

Worauf Arbeitgeber nun unter anderem achten sollten:

1. Kommunikation

Der Autozulieferer Continental etwa hat seinen Mitarbeitern bereits untersagt, Social-Media-Apps wie WhatsApp auf ihren Diensthandys zu nutzen. Hierbei handelt es sich durchaus um kein vertriebenes Verbot: Denn die Dienste greifen auf persönliche und potenziell vertrauliche Kontaktdaten im Adressbuch der Nutzer zu. Aber auch hinsichtlich des regulären E-Mail-Verkehrs sollten Arbeitgeber über die Nutzung von Zertifikaten oder speziellen DSGVO-Disclaimern am Ende der Signatur nachdenken.

2. Mitarbeiterdaten

Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern Fürsorgepflichten. Hierzu gehört auch ein ordnungsgemäßer Umgang mit den personenbezogenen Daten von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern. Gerade bei ehemaligen Mitarbeitern sollte über bestimmte Löschfristen nachgedacht werden. Denn: Ehemalige Beschäftigte haben einen Anspruch auf Lösung Ihrer Daten durch Ihren Ex-Arbeitgeber, sobald diese Daten nicht mehr zwingend benötigt werden.

3. Bewerbungen

Auch Bewerber übersenden ihrem Wunscharbeitgeber regelmäßig personenbezogene Daten. Problematisch ist, wenn die Bewerberdaten selbst nach einer Ablehnung nicht ordnungsgemäß gelöscht werden.

Darüber hinaus bestehen – je nach Unternehmensgröße und Art des Betriebs – Pflichten, zum Beispiel einen Datenschutzbeauftragten zu berufen, ein Verarbeitungsverzeichnis zu pflegen oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Besteht eine Internetseite ist in aller Regel eine Datenschutzerklärung verpflichtend.

Gerne berate ich Sie umfassend, welche Pflichten und Rechte Sie als Arbeitgeber im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben. Hierzu gehören auch die Anfertigung einer Datenschutzerklärung, eines Verarbeitungsverzeichnisses und wichtiger Formulare für Ihre Mitarbeiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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