Dr. Wiesent Sozial gGmbH stellt Insolvenzantrag – Genussschein–Anleger betroffen

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Kurz vor Ende des Jahres 2020 gab es für Investoren der Dr. Wiesent Sozial gGmbH, die zuvor Senivita Sozial gGmbH hieß, schlechte Nachrichten. Es wurde ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht Bayreuth eingereicht. Das Unternehmen sei zahlungsunfähig und der Antrag daher unausweichlich, so hieß es. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Hubert Ampferl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. 

Bereits in der Vergangenheit waren Anleger ab und an einmal vertröstet worden. Der Totalausfall im Rahmen  einer Insolvenz stand allerdings bis jetzt nicht zur Debatte, sodass diese Nachricht durchaus als Schock zu bewerten ist. 

Ein großes Problem bei der Gesellschaft ist eine in der jüngeren Vergangenheit erfolgte vollständige Abschreibung des Buchwerts der Anteile in Höhe von 49,99 % der Dr. Wiesent Sozial gGmbH an der SSE AG. Dieser Schlag ist für die Gesellschaft wohl nur schwer zu verkraften gewesen; Herr Wiesent selbst hatte damals dazu erklärt, es solle ein Restrukturierungsplan erstellt werden, der die Rückkehr in die Profitabilität ermögliche. 

Wie geht es für die Investoren nun weiter?  

Die Genussscheine sind rechtlich als Schuldverschreibungen zu bewerten. Auf sie findet also das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) Anwendung. Dieses sieht vor, dass bei der Insolvenz der Emittentin ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden muss. Dieser gemeinsame Vertreter vertritt dann die Interessen aller Anleger gebündelt gegenüber der Gesellschaft. Er nimmt die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren vor und übernimmt die weitere Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter, wie dem Besuchen von Gläubigerversammlungen sowie die Korrespondenz mit dem Verwalter. 

Weitere Aufgaben können über eine Gläubigerversammlung, an der nur die Genussschein-Gläubiger teilnehmen dürfen, erteilt werden. 

Für die Kosten für die gemeinsame Vertretung sind enge Grenzen gesetzt. Sie können entweder aus einer späteren Quote an die Anleihegläubiger oder durch eine Vergütungsvereinbarung des gemeinsamen Vertreters mit dem Insolvenzverwalter fließen. Eine direkte Zahlung der betroffenen Investoren an den gemeinsamen Vertreter ist ausgeschlossen. Daher stellt dieses Institut auch eine sehr kostengünstige Art der Interessenvertretung für betroffene Investoren dar, weil sie sich dann keinen eigenen Anwalt nehmen müssen. 

Die Kanzlei Bergdolt hat bereits das Mandat erhalten, im Insolvenzverfahren der Dr. Wiesent Sozial gGmbH auf Investorenseite aktiv zu werden. Wir werden uns um das Amt des gemeinsamen Vertreters bemühen und bei der noch einzuberufenden Gläubigerversammlung für die Wahl hierzu antreten. 

Wie groß die Chancen der Investoren darauf sind, aus der Anleihe noch Geld zurückzuerhalten wird sich noch zeigen. 

Eine Herausforderung hierbei wird mit Sicherheit darstellen, dass die Genussscheine in dem Emissionsbedingungen als nachrangig gegenüber anderen Insolvenzforderungen deklariert sind. Dies wird in dem nun eingetretenen Insolvenzfall zum Problem, weil die Genussscheininhaber dann erst nach den anderen Gläubigern befriedigt werden. Hier wird es darum gehen, Lösungswege für die Investoren zu finden, dass Sie eine Zahlung aus Ihren Genussscheinen erhalten.

Betroffene Investoren können sich bei der Kanzlei Bergdolt melden. Gerne nehmen wir auch Ihre Interessen wahr und vertreten Sie in diesem Verfahren.

 

 



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