Elternunterhalt - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Viele Eltern können ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, wenn sie alt sind.
- Daher müssen Kinder ihren Eltern in manchen Fällen Unterhalt zahlen.
- In einigen Fällen müssen sie beispielsweise Pflegekosten für eine Heimunterbringung übernehmen, wenn die Pflegeversicherung und die Rente nicht ausreichen.
- Ob und wie viel Unterhalt Kinder bezahlen müssen, hängt u. a. davon ab, wie viel sie verdienen und was zum sogenannten Schonvermögen zählt.
- Seit dem 01.01.2020 sind Kinder nur zum Elternunterhalt verpflichtet, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro jährlich übersteigt.
Wann müssen Kinder Eltern Unterhalt zahlen?
Wenn Eltern finanziell nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu finanzieren, sind Kinder gesetzlich dazu verpflichtet, ihnen den sogenannten Elternunterhalt zu zahlen, wenn sie mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen. Nur die eigenen Kinder sind unterhaltspflichtig, keine Schwiegerkinder. Allerdings kann auch deren Einkommen zur Ermittlung des sogenannten individuellen Familienbedarfs herangezogen werden, sodass sie indirekt doch betroffen sein können. Ob und wie viel Unterhalt gezahlt werden muss, hängt u. a. vom Einkommen der Kinder bzw. Schwiegerkinder ab.
Können Kinder aufgrund ihrer eigenen finanziell schwierigen Lage keine Elternunterhalt leisten, sind sie von der Zahlungspflicht befreit.
Wie wird der Elternunterhalt ermittelt?
Es müssen folgende Fragen geklärt werden:
- Wie hoch ist der Bedarf des Unterhaltsberechtigten, d. h., wie viel Geld benötigen die Eltern monatlich für ihren Lebensunterhalt?
- Gibt es Einkünfte der Eltern (z. B. Rentenversicherungen, Sparbücher oder andere Geldanlagen), die den Bedarf decken könnten? In erster Linie muss zunächst das Vermögen der Eltern aufgebraucht werden, also sämtliche Sparbücher, Geldanlagen etc.
- Hat das unterhaltspflichtige Kind genügend Einkommen und Vermögen, um den Unterhalt für die Eltern zahlen zu können?
Wenn allerdings ein Elternteil eine schwere Verfehlung gegenüber dem unterhaltspflichtigen Kind begangen hat, muss das Kind nicht zahlen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil drogen- oder alkoholsüchtig war und dieses Verhalten zur Bedürftigkeit geführt hat, also aufgrund eines Mitverschuldens des Elternteils entstanden ist.
Auf der anderen Seite liegt keine schwere Verfehlung vor, wenn der Kontakt zwischen Kind und Eltern über Jahrzehnte abgebrochen ist.
Welche Summe steht den Eltern monatlich zu?
Maßgeblich dafür ist die gegenwärtige finanzielle Situation der Eltern. Dabei wird das Existenzminimum als unterste Grenze angenommen.
Ab dem 65. Lebensjahr haben Eltern das Recht auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.
Der monatliche Regelsatz bezüglich der Grundsicherung liegt seit dem 01.01.2024 für Alleinstehende bei 563 Euro, für Erwachsene mit einem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner bei 506 Euro. Erwachsene Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, erhalten 451 Euro.
Außerdem werden noch Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten sowie Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung übernommen. Diese anstehenden Kosten für die Grundsicherung beansprucht der Staat nicht von den Kindern.
Ausnahme: Wenn ein Kind allerdings mehr als 100.000 Euro jährlich verdient, entfällt der Anspruch auf Grundsicherung.
Falls ein pflegebedürftiger Elternteil sozialhilfebedürftig ist, wird der Unterhaltsbedarf auf eine einfache und kostengünstige Unterbringung in einem Pflegeheim beschränkt.
Tipp 1: Wenn der Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für das Pflegeheim von den unterhaltspflichtigen Kindern verlangt, können diese in manchen Fällen anführen, dass es günstigere Heime in der näheren Umgebung gibt, vorausgesetzt, es ist so. In diesem Fall könnte der Sozialhilfeträger die Kosten für das teurere Heim nur dann eintreiben, wenn das günstigeren Heim unzumutbar ist.
Tipp 2: Prüfen Sie nach, ob Sie die Kosten für die Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung bei Ihrem Lohnsteuerausgleich angeben können.
Was ist das Schonvermögen?
Im Prinzip müssen Eltern erst einmal ihr eigenes Vermögen zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts verwenden. Daher sind sie verpflichtet, private Lebens-, und Rentenversicherungen sowie Sparbücher aufzulösen, bevor sie Unterhalt von ihren Kindern fordern. Allerdings ist das sogenannte Schonvermögen davon ausgenommen.
Als Schonvermögen wird eine geringe Vermögensreserve bezeichnet, die Eltern behalten dürfen. Momentan beträgt dieses sog. unverwertbare Vermögen 10.000 Euro, bei verheirateten Paaren 20.000 Euro.
Eltern sind erst einmal grundsätzlich verpflichtet, die Grundsicherung zu beantragen, bevor sie Unterhalt von ihren Kindern fordern.
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