E-Scooter - Fahrverbot bei Fahren unter Kokaineinfluss

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Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29.06.2021 (Az: 1 Owi 2 SsBs 40/21) kann ein Regelfahrverbot nicht alleine wegen der Art des geführten Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines E-Scooters, entfallen.  Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots demzufolge bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter grundsätzlich rechtmäßig. Entscheidend bleiben jedoch die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 20 Jahren mit der Verteidigung von Btm- und Trunkenheitsfahrten vor deutschen Gerichten spezialisiert. 

In dem vom Oberlandesgericht Zweibrücken entschiedenen Fall wurde vom erstinstanzlichen Gericht, dem Amtsgericht Kaiserslautern,  wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen konnte in vielen Verfahren mit E-Scootern ein Fahrverbot oder in Strafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis abwenden. Entscheidend ist die abstrakte Gefährlichkeit der Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Hierbei ist weniger die geringere Masse und Geschwindigkeit des E-Scooters von entscheidender Bedeutung als die Wahrscheinlichkeit, andere Verkehrsteilnehmer mit einer unzumutbaren Fahrweise mit weiteren möglichen Folgewirkungen zu beeinflussen. Bei einer Fahrt in der Nacht ohne Verkehr ist beispielsweise eine Gefährdung nicht immer gegeben.

Nach dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 29.06.2021 ist für die Beurteilung der abstrakten Gefährlichkeit der Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter für die Sicherheit des Straßenverkehrs weniger die geringere Masse und Geschwindigkeit des E-Scooters von ausschlaggebender Bedeutung als die Wahrscheinlichkeit, andere Verkehrsteilnehmer mit einer unsicheren oder nicht berechenbaren Fahrweise mit weiteren möglichen Folgewirkungen zu beeinflussen.

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Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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