eBAy Abmahnung der CdD GmbH durch Rechtsanwalt Majoyeogbe wg E-Zigaretten (CLP VO)
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Uns liegt eine Abmahnung der CdD GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung zur Prüfung vor.
Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.
Zum Hintergrund
Betroffen sind Onlinehändler auf Ebay die E-Zigaretten und Zubehör verkaufen.
Die Firma CdD GmbH lässt wegen fehlerhafter Produktkennzeichnung vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe abmahnen. So soll u.a. ein Verstoß gegen das Jugendschutzsgesetz und die CLP Verordnung (Classification, Labelling and Packagingvorliegen).
Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 60.000,- Euro, mithin Kosten von 1.905,18Euro.
Unsere Einschätzung
Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.
Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt.
Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Auch die geforderten Gebühren sollten anwaltlich überprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden.
Hier kann bares Geld gespart werden, wenn die richtigen strategischen Entscheidungen getroffen werden.
Wir helfen Ihnen!
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse:
kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:
www.e-commerce-kanzlei.de
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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