Ebay Abmahnung der Claudia Mayer durch RA Lutz Schröder (Scheinprivater Händler)

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Uns liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Mayer, vertreten durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder, zur Prüfung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 


Zum Hintergrund

Frau Claudia Mayer betreibt u.a. einen ebay Shop (acb-shop) für Modellfahrzeuge und Zubehör.

Abmahngefährdet sind Mitbewerber, sprich Anbieter der gleiches Warengruppe. 

Vertreten durch den Rechtsanwalt Lutz Schröder wird dem Betroffenen vorgeworfen, als „Scheinprivater“ Händler aufzutreten und in Wirklichkeit gewerblich zu handeln. Dies sei ein Wettbewerbsverstoß, da der Betroffene dadurch irreführen handele. Als Mitbewerber der Claudia Mayer sei er somit abzumahnen. Durch das Auftreten als - vermeintlich - privater Händler läge ein Verstoß gegen diverse Informationspflichten vor. 

So fehle bei den Angeboten u.a eine Widerrufsbelehrung, eine ausreichende Anbieterkennzeichnung/ Impressum und ein anklickbarer Link zur Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform).

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Zudem wird die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 10.000 Euro verlangt, mithin 745,40 Euro.


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Es sollte juristisch geprüft werden, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handeln eine Vielzahl von Indizien entwickelt, die im jeweiligen Einzelfall genau zu überprüfen sind. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da vorformulierte Unterlassungserklärungen der Gegenseite oftmals zu weit gefasst sind. 

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden, da vielfach von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

 Hier kann bares Geld gespart werden!


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de


Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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