eBay-Abmahnung der Preisbrecher321 UG durch Kanzlei Alt Kemmler Kowalski (ODR-Verordnung - OS Link)

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Uns liegt eine Abmahnung der Preisbrecher321 UG (haftungsbeschränkt) vertreten durch die Kanzlei Alt Kemmler Kowalski zur Prüfung vor.  

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.


Zum Hintergrund

Betroffen sind Onlinehändler von Schuhen, mithin Mitbewerber der Preisbrecher321 UG aus Fulda, die u.a. in einem eigenen Webshop mit Schuhen/Sneaker handelt. 

Die Firma lässt durch die Kanzlei u.a. einen fehlenden anklickbaren Link zu der OS-Plattform (Streitbeilegungsplattform) rügen sowie fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung. 

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltsgebühren i.H.v 864,66 Euro (Gegenstandswert 10.000,- Euro). 


Unsere Einschätzung

Bewahren Sie Ruhe und schaffen Sie Waffengleichheit indem Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten lassen.

Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und derartige vom Gegner vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die geforderten Gebühren sollten anwaltlich überprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. 

Hier kann bares Geld gespart werden, wenn die richtigen strategischen Entscheidungen getroffen werden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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