ebay Abmahnung der ZBS Zdenka Ünal durch Rechtsanwalt Michael Voltz wg Fahrrad-Beleuchtung

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Uns liegt eine Abmahnung der Firma ZBS (Inhaberin Zdenka Ünal) vertreten durch die Rechtsanwalt Michael Voltz zur Prüfung vor. 

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Betroffen sind Online Mitbewerber der Firma ZBS. Die Firma aus Flintsbach am Inn betreibt einen Onlineshop für Fahrradteile und verkauft u.a. auf Ebay.

Die Firma lässt den Verkauf von Fahrradbeleuchtung ohne Bauartgenehmigung nach § 22a Nr. 11 StVZO rügen. Eine entsprechende Zulassungsnummer ist auch für batteriebetriebene Beleuchtung nötig. 

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 20.000,- Euro verlangt, mithin 1.142,14 Euro.

Unsere Einschätzung

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. 

Sollte der Vorwurf zutreffen, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Auch die Höhe der geltend gemachten Gebühren sollte rechtlich überprüft und kann oftmals reduziert werden.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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