eBay-Abmahnung durch Kehl Rechtsanwälte für Coffeinium Germania Ltd. wg. scheinprivatem Handel

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eBay-Händler aufgepasst: Abmahnung durch die Rechtsanwälte Kehl für die Coffeinium Germania Ltd. wegen diverser Wettbewerbsverstöße (Verstoß gegen Informationspflichten)

Die Coffeinium Germania Ltd. aus West Yorkshire mahnt aktuell eBay-Verkäufer mit Hilfe der Rechtsanwälte Kehl aus Halle (Saale) ab. Die Firma vertreibt über Onlineshops wie www.feinkost-company.de Waren im Bereich Getränke, Spirituosen und Kaffee in Deutschland.

Der Vorwurf

Abgemahnt wurde ein (angeblich gewerblicher) Verkäufer auf eBay, der ebenfalls Getränke/Spirituosen anbietet. Den Verkäufern wird u. a. vorgeworfen, sich als „Schein-Privathändler“ auszugeben und in Wirklichkeit gewerblich auf eBay zu handeln. 

Als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sei der abgemahnte Verkäufer verpflichtet gewesen, diverse Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern zu erfüllen, wie 

  • anklickbarer Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform (ODR-Verordnung)
  • Hinweis auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte
  • Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung (mit Muster-Widerrufsformular)
  • Angaben zur Unternehmer-Identität (Impressum)
  • Hinweis auf technische Schritte zum Vertragsschluss
  • Hinweis auf Vertragstextspeicherung und Korrekturmöglichkeiten
  • Fehlende Grundpreisangabe

Zudem soll der Betroffene mit Selbstverständlichkeiten geworden haben, indem er u. a. Fanta als „Fanta Orange Original“ beworben hat. Ferner läge keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem VerpackG vor. Auch seien Pfandflaschen ohne Erhebung eines Pfands angeboten worden.

Es wird hier also eine sehr umfassende Abmahnung ausgesprochen, welche zu extrem hohen Abmahnkosten führt.

Die Forderung

Der eBay-Händler wird in der Abmahnung aufgefordert, dieses wettbewerbswidrige Verhalten umgehend einzustellen und etwaige weitere wettbewerbswidrige Angebote unverzüglich zu beenden. Zur Sicherstellung dieser Forderung wird binnen kurzer Frist die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, welche für jeden zukünftigen Verstößen die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. 

Damit jedoch nicht genug. Neben den Kosten für einen Testkauf (36,98 Euro) werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 70.000,- Euro (!) verlangt, mithin Kosten i. H. v. 2.085,95 Euro.

Zudem wird mit der Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gedroht, sollte der Forderung nicht binnen Wochen-Frist nachgekommen werden.

Was sollten eBay-Verkäufer tun?

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll. 

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung eines gewerblichen zu einem privaten Handeln im Internet eine Vielzahl von Indizien aufgestellt. Die genaue Abgrenzung ist für einen juristischen Laien schwer.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Hier lauern immense Gefahren!

Derartige vorformulierte Unterlassungserklärungen sind in der Regel zu weit gefasst und können vorschnell unterschrieben existenzielle Folgen für Sie haben. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfalle eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

Hinzu kommt, dass die hier geltend gemachten Anwaltsgebühren unseres Erachtens nach zu hoch bemessen sind, da von einem zu hohen Streitwert ausgegangen wird.

Hier kann also bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele eBay-Händler erfolgreich gegen derartige Abmahnungen verteidigen. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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