Abmahnung/Berechtigungsanfrage: Autohaus Frank UG wg fehlendem OS-Link durch Rechtsanwalt aus Berlin (eBay)

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Ein Rechtsanwalt aus Berlin mahnt aktuell für die Autohaus Frank UG Ebay-Händler wegen – behaupteten – Verstößen gegen div. Informationspflichten ab.


Zum Hintergrund 

Die Autohaus Frank UG vertreibt auf eBay u. a. RC-Auto-Modelle und Bausätze, Kinderspielzeug und Tisch- bzw. Wanduhren. 

Betroffen sind Online-Mitbewerber. Es wird das Fehlen diverse Hinweispflichten bemängelt. Im Konkreten geht es um einen fehlenden anklickbaren Link auf die Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform nach der ODR Verordnung)

Es wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert und die Zahlung von Anwaltsgebühren von bis zu 334,75 Euro (Streitwert 3.000, -).

Der Rechtsanwalt aus Berlin ist uns zudem für zahlreiche weitere Abmahnungen bekannt. So lagen uns u. a. bereits Fälle für "My Musthave" (Lothar Fürst), Chrono Exclusive GmbH, Erdigo UG, Acario UG, Wetega UG der iOcean UG u.v.m. vor. Wir berichteten jeweils auch auf anwalt.de.


UPDATE vom 18.12.2020:

Auch nach Inkrafttreten des "Anti-Abmahngesetzes"  geht der Rechtsanwalt gegen Onlinehändler vor. Zwar betitelt er sein Anschreiben mit "Berechtigungsanfrage", faktisch handelt es sich jedoch weiterhin um eine Abmahnung. 

Hier ist fraglich, ob die neuen Formalien des "Anti-Abmahngesetzes"  wirklich eingehalten werden.  

Durch das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ wurde das UWG zum 02.12.2020 geändert. Ziel ist es massenhafte Abmahnungen von Internethändlern zu verhindern. Ab dem 02.12.2020 gilt u.a , dass bei einer Abmahnung eines Wettbewerbers wegen Verstößen gegen Informationspflichten im Internet (z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung, OS-Link,  etc.) keine Abmahnkosten mehr geltend machen darf. Zudem darf bei einem erstmaligen Verstoß keine Unterlassungserklärung gefordert werden. Des Weiteren sind nun klare formalue Anforderungen an eine Abmahnung festgeschrieben, die es einzuhalten gilt. 


Unser Rat 

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! Wenn Sie online gewerblich Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen, welche für einen juristischen Laien nur schwer zu überblicken und zu erfüllen sind.

Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese in vielen Fällen zu weit gefasst sein dürfte. 

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt der geltend gemachte Verstoß vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben werden. 

Wir sind bereits mit derartigen Abmahnungen des Rechtsanwalts aus Berlin vertraut und konnten zumindest in allen uns vorliegenden Fällen die geltend gemachten Gebühren für unsere Mandanten reduzieren. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen derartige Abmahnungen des Rechtsanwalts verteidigen.


Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand April 2020


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