eBay-Abmahnung von ub-shopping – Ulrich Börder durch Rechtsanwalt Ostermeyer

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eBay-Verkäufer aufgepasst: Abmahnung der Firma ub-shopping (Ulrich Börder) durch RA Ostermeyer

Aktuell mahnt die Handelsunternehmung ub-shopping (Inhaber Ulrich Börder) eBay-Verkäufer mit Hilfe des Rechtsanwaltes Hans-Conrad Ostermeyer ab. Gegenstand der Abmahnung ist ein vermeintlich scheinprivater Verkauf auf der Plattform eBay.

Wie lautet der Vorwurf?

Es wird behauptet, dass der betroffene Verkäufer gewerblich handeln würde und somit gegen diverse Informationspflichten (Widerrufsbelehrung, etc.) verstoßen würde, welche bei dem als Privatverkauf beworbenen Angebot fehlten. 

Gefordert wird binnen Frist die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, welche für zukünftige Verstöße gegen die Erklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma vorsieht. Doch damit nicht genug! Es werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 10.000 Euro verlangt, mithin 887,03 Euro.

Was ist zu tun?

Wir raten Ihnen, sich umgehend anwaltlichen Rat zu holen und zu für Waffengleichheit zu sorgen. Im vorliegenden Fall erscheint es fraglich, ob die Vorwürfe der Gegenseite tatsächlich zutreffend sind. Hier gilt es die Risiken und Möglichkeiten herauszuarbeiten, um eine optimale Verteidigung gewährleisten zu können.

Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese oftmals zu weit gefasst ist und es bleibt zu prüfen ob – wenn überhaupt – eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Unterlassungserklärung immense Gefahren mit ich bringt und wenn diese einmal abgegeben ist, die Verpflichtung 30 Jahre lang Gültigkeit besitzt!

Zudem gilt es zu prüfen, ob die geforderten Gebühren angemessen sind, denn auch hier wird oftmals ein zu hoher Streitwert zugrunde gelegt. Hier kann bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Melden Sie sich hierzu telefonisch oder per E-Mail bei mir.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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