Ebay Briefmarkenhändler Abmahnung: APHV e.V. – wegen Fälschung und/oder Informationspflichten (Schein-Privatverkauf)- Testkaufkosten

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DerBundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels - Allgemeiner Postwertzeichen-Händler-Verband e.V. (kurz: APHV e.V.) mahnt Briefmarkenhänder ab

Zum Hintergrund

Der APHV vertritt die Interessen von etwa 400 Mitgliedern und gilt nach eigenen Angaben als größter nationaler Verband professioneller Philatelisten.

Der APHV e.V. gibt auf der homepage aphv.de u.a. über sich selbst auszugsweise folgendes an:

„Wir sind der zuverlässige Partner des Briefmarkenhandels in Deutschland.
Auf Anfrage vermittelt der APHV Kontakte zu Mitgliedsunternehmen, Sachverständigen und Prüfern.
Der APHV vereint unter seinem Dach den stationären Fachhandel, Versandhandel, Auktionsfirmen sowie Katalog- und Albenverlage.

Der APHV steht bei allen Unstimmigkeiten zwischen Kunden und Verbandsmitgliedern als Mittler zur Verfügung.

Der APHV ist gemeinsam mit dem BDPh Träger des Bundes Philatelistischer Prüfer und setzt Qualitätsstandards.“

Der Verein geht gegen online Briefmarkenhändler vor.

Dabei vertritt der Verein sich selbst – ohne einen Rechtsanwalt.

Bei (Privat)-Verkäufen wird u.a. das Fehlen von Informationspflichten gerügt. Dabei nimmt der Verein an, dass es sich um Scheinprivate-Händler handelt, die in Wirklichkeit gewerblich handeln und sich nur als Privathändler ausgeben. Daher würden Informationspflichten, wie eine Widerrufsbelehrung, Impressum etc. fehlen.

Zudem wirft der Verein teilweise den Verkauf von gefälschten bzw. verfälschten Briefmarken vor.

Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten, strafbewährten Unterlassungserklärung.

Der Verein verlangt für die Abmahnung 238,- Euro und die Erstattung von Testkaufkosten, die teilweise erheblich sein können.

Unser Rat

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. 

Hier dürfte insbesondre zu prüfen sein, ob der Verein überhaupt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG aktivlegitimiert ist, sprich, ob er überhaupt abmahnen darf.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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