Ein finanzieller Einblick in Ihre Lebensversicherung

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Sie können Ihrer Lebensversicherung praktisch ein Leben lang widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie falsch oder gar nicht über Ihr Recht zum Widerspruch aufgeklärt worden sind. Bei einem Großteil der Lebensversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sind die Widerspruchsbelehrungen fehlerhaft. In solch einem Fall können Sie mit bis zu 30 % mehr Geld rechnen! 

Doch wie genau stellt sich diese Summe zusammen? Diese und weitere Fragen erklärt unser Rechtsexperte der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Rechtsanwälte, Rolf Siburg, LL.M., in diesem Interview.

Meine Lebensversicherung ist schon gekündigt, kann ich dennoch klagen?

Ja, selbstverständlich kann man die Lebensversicherung auch nach Auszahlung der Ablaufleistung widerrufen. Wir raten betroffenen Verbrauchern zur Klageerhebung, sofern die Lebensversicherung bereits ausgelaufen ist und der Widerspruch wirtschaftlich sinnvoll ist. Der einzige Unterschied ist, dass sich der Verbraucher den bereits durch die Versicherung ausgezahlten Betrag auf den Widerspruchswert anrechnen lassen muss. 

Vorab sollte berechnet werden, ob der Widerspruchswert höher ist als das bereits ausgezahlte Guthaben. In der Regel können Verbraucher auch bei ausbezahlten Lebensversicherungen mit einem zusätzlichen Betrag durch den Widerspruch rechnen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das in vielen Fällen der Fall ist und sich eine Klage lohnt. Wir beraten Sie hierzu gerne kostenlos und unverbindlich.

Was muss ich bei der Auszahlung der Lebensversicherung beachten?

Lebensversicherungen haben üblicherweise eine Laufzeit zwischen 20 und 40 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit – üblicherweise mit Eintritt in das Rentenalter – erfolgt die Auszahlung. Diese kann in Form einer Einmalauszahlung oder einer monatlichen Auszahlung – also als Rente – stattfinden. Das ist übrigens auch der Unterschied zwischen Lebens- und Rentenversicherungen. 

Bei der Auszahlung erhalten Sie als Verbraucher durch den Versicherer Ihr angespartes Guthaben mit dem bei Vertragsschluss vereinbarten und geltenden Garantiezins sowie eine Überschussbeteiligung. 

Der Garantiezins wird im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegt. Er ist gesetzlich geregelt und somit garantiert. Bei betroffenen Lebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 war dieser hoch und äußerst attraktiv. Lag der Garantiezins im Jahr 1997 noch bei 4 %, liegt er heute bei gerade einmal 0,9 %. 

Die Überschussbeteiligung hingegen ist variabel. Sie gilt als eine zusätzliche Beteiligung am Gewinn des Versicherers. Sie wurde damals in einem hohen und attraktiven Zinsumfeld kalkuliert. Heute haben wir nahezu ein Nullzinsumfeld – die Überschussbeteiligung ist heute nicht mehr zu erwirtschaften und hingt weit hinter den damaligen Versprechungen zurück.

Wie setzt sich das Geld nach dem Widerspruch zusammen? 

Sie erhalten nach einem erfolgreichen Widerspruch prinzipiell mehr Geld zurück als bei einer Kündigung oder einer Auszahlung. Der Widerspruchswert setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Zunächst einmal erhalten Sie alle bisher eingezahlte Beiträge zurück. Im Gegensatz dazu wird bei der laufenden Lebensversicherung nur ein Teil der Beiträge, der sog. Sparanteil, für Sie wertbildend investiert.

Daneben ist der Widerspruch so interessant, weil Sie auf den Beitrag einen sog. Nutzungsersatz erhalten. Das ist nichts anderes als der Gewinn, den der Versicherer mit Ihrem Geld verdient hat. Dieser Gewinn muss konkret berechnet werden und wird Ihnen neben den vollständigen Beiträgen erstattet. 

Darüber hinaus erhalten Sie auch die teilweise sehr hohen Abschlusskosten – also Vertriebsprovisionen – und die laufenden Verwaltungskosten, die der Versicherer berechnet hat, wieder, die üblicherweise jährlich von den Beiträgen abgezogen werden. Sofern Sie eine Todesfallversicherung abgeschlossen hatten, würde der auf diese Versicherungsleistung entfallende Beitrag von dem Widerspruchswert abzuziehen sein.



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