Ein Mitarbeiter kostet zu viel – DAS können Sie als Arbeitgeber tun

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Was, wenn man als Arbeitgeber feststellt, dass ein Mitarbeiter eigentlich gute Leistungen bringt, dass man mit ihm gern weiterarbeiten würde, aber: er schlicht zu teuer ist?

Welche Handlungsoptionen der Arbeitgeber hier hat, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:

1. Als Erstes sollte man, gegebenenfalls erneut, prüfen, ob man mit den Leistungen des Arbeitnehmers wirklich zufrieden ist. Vielleicht ist nicht die hohe Bezahlung das Problem, sondern eine Minderleistung des Arbeitnehmers.

2. Stimmt seine Leistung, sollte man prüfen, ob man ihn anders einsetzen kann.

Sofern das eigene Weisungsrecht das zulässt, sollte man dem Arbeitnehmer möglichst neue Aufgaben zuweisen. Gibt das Weisungsrecht das nicht her, lassen sich neue Aufgaben gegebenenfalls über eine Änderungskündigung festlegen.

3. Liegt es nicht an den Aufgaben, sollte man als Nächstes betriebswirtschaftlich seine Kalkulation überprüfen. Für einen Anwalt käme beispielsweise eine Erhöhung der Stundensätze in Frage oder die Ablehnung weniger lukrativer Mandate.

4. Falls auch das nicht geht, sollte man mit dem Mitarbeiter über eine Gehaltsreduzierung sprechen. Ist der Mitarbeiter einverstanden, hat man sein Kostenproblem damit gegebenenfalls schnell gelöst.

In Kleinbetrieben, wo das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, hat der Chef mehr Handlungsspielraum, da er dem Mitarbeiter ohne Kündigungsgrund kündigen könnte, wenn keine Einigung zustande kommt.

Viele Arbeitnehmer mit Kündigungsschutz werden mit einer Gehaltsreduzierung aber nicht einverstanden sein.

Hinzu kommt: Eine Verringerung des Gehalts kann demotivierend wirken. Mitarbeiter, mit denen man vorher zufrieden war, kosten dann in Zukunft zwar weniger, werden aber gegebenenfalls leistungsschwächer sein.

5. Falls man sich mit dem Arbeitnehmer nicht einigt, kommt eine Änderungskündigung in Frage, zu der ich aber in solchen Fällen regelmäßig abrate. 

Eine Änderungskündigung wegen einer Verringerung der Vergütung ist meist zu riskant, da die Chancen des Arbeitnehmers, dagegen erfolgreich vor dem Arbeitsgericht zu klagen, regelmäßig sehr gut sind.

6. Oft bleibt dann nur die Option, eine Kündigung auszusprechen und das Arbeitsverhältnis zu beenden.

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