Erneut: Abmahnung Volker Jakob im Auftrag der Frau Claudia Morgan

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Erneut wurde uns eine Abmahnung des Rechtsanwalts Volker Jakob vorgelegt. Auftraggeber der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist Frau Claudia Morgan.

Unsere Kanzlei ist auf die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen spezialisiert. Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Ihr Ansprechpartner im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Gegenstand der erneuten Abmahnung ist ein angeblicher Verstoß gegen die Richtlinie 2009/48 EG wonach in bestimmten Fällen Warnhinweise zu verwenden sind. Im vorliegenden Fall geht es um Spielzeug, welches für Kinder unter 36 Monate gefährlich sein könnte.

Rechtsanwalt Volker Jakob fordert im Rahmen der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 €.

Da uns bereits mehrere Abmahnungen des Herrn Rechtsanwalts Volker Jakob / Frau Morgan vorliegen, stellt sich zunehmend die Frage, ob ein rechtsmissbräuchliches Handeln im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG gegeben ist. Allein die reine Anzahl der Abmahnungen ist jedoch nicht ausreichend, um einen Rechtsmissbrauch zu begründen.

Wir empfehlen, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Händler und Unternehmen, die Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen das UWG erhalten haben.

Unsere Beratung zielt darauf ab, unseren Mandanten juristisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu bieten und zukünftige Verstöße durch eine umfassende Absicherung zu vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist im Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht gehört zum Kerngebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Wir haben unsere Mandanten in den letzten Jahren in hunderten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsfällen vertreten. Wir bieten Ihnen:

  • eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung (hierfür übersenden Sie uns einfach die Abmahnung per E-Mail oder Fax)
  • Beratung und Vertretung durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ein faires Honorar mit vollständiger Kostentransparenz von Anfang an

Gerne können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch kontaktieren.


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