Erneut: Abmahnung vom Verein EuroConsum e.V. wegen Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“

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Mir erneut ein Schreiben des Vereins EuroConsum e.V. wegen Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeut“ zur Prüfung vorgelegt. 


Der Betreff lautet wieder: „Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“. 


Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, stehe ich auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.


Zur Abmahntätigkeit des Vereins EuroConsum e.V.:


Bei dem Verein EuroConsum e.V. handelt es sich nach eigenen Angaben um einen Verbrauchendenschutzverband, der in die Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Um diesbezügliche Nachfragen zu vermeiden, findet sich in dem mir vorliegenden Schreiben der folgende Hinweis:


„Der Verband ist Teil des Netzwerks EuroConsum. Die Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen lautet noch auf den früheren Verbandsnamen „Deutscher Konsumentenbund“. Die Aktualisierung ist beantragt. Die Identität können dadurch verifiziert werden, dass die Registerdaten identisch sind.“


Unter dem früheren Verbandsnamen „Deutscher Konsumentenbund“ ist mir der Verein aus meiner Tätigkeit bereits hinlänglich bekannt. In der Vergangenheit hatten sich nämlich wiederholt Betroffene an mich gewandt, die Post von dem Verein erhalten hatten. Themen der Abmahnschreiben des Vereins waren unter anderem:


  • fehlende Angabe des Grundpreises,
  • Werbung mit veralteten Testergebnissen,
  • unzulässige gesundheitsbezogene Werbeaussagen bei dem Angebot von Lebensmitteln oder alkoholischen Getränken,
  • fehlende Hinweise nach Biozid-Verordnung und
  • Verstöße gegen Informationspflichten bei dem Angebot von Lebensmitteln


„Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“


In der weiteren mir vorliegenden Abmahnung geht es erneut um die unzulässige Benutzung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Gerügt wird insoweit eine wettbewerbswidrige Irreführung durch unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben. Konkret geht es insoweit um die Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ohne die hierfür erforderliche Berechtigung.


Zur Begründung wird in dem Schreiben ausgeführt, dass, „wer die Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ausüben will, grundsätzlich der Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ bedarf § 1 Abs. 1 PsychThG).“


Im Weiteren wird ergänzend ausgeführt:


„Um sich als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ bezeichnen zu dürfen, genügt es daher aus Gründen des Patient*innenschutzes insbesondere nicht, dass eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation nach dem Heilpraktikergesetz erteilt wurde. So sieht auch die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) die Führung einer solchen Bezeichnung als wettbewerbswidrig (Artikel 13) und entsprechende Werbung als „standesunwürdig“ (Artikel 8)."


Zu den Forderungen in dem Abmahnschreiben:


Der Abgemahnte wird aufgefordert,


  1. die beanstandeten Praktiken sofort einzustellen (Frist unverzüglich)
  2. die beanstandeten Praktiken künftig zu unterlassen und eine Erklärung abzugeben, mit der er sich unter Übernahme einer Konventionalstrafe verpflichtet, die beanstandeten Praktiken sowie im Kern gleiche Praktiken künftig zu unterlassen (Fristsetzung mit konkretem Termin) und
  3. eine Kostenerstattung i.H.v. 499,29 Euro zu zahlen (Fristsetzung mit konkretem Termin)


Meine Einschätzung:


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfes der Benutzung der Bezeichnung „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“ ohne die hierfür erforderliche Berechtigung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen:



Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.


Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von entsprechenden Verfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


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Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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