Erneut: Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der Kanzlei Schroeder gegen private eBay-Verkäufer:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Kanzlei Schroeder für verschiedene Mandanten gegen private eBay-Verkäufer vorgeht. In der Vergangenheit hatte ich hier unter anderem über die entsprechende Tätigkeit der Kanzlei für Andreas Wirth berichtet:

Auch eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder erhalten? Ich berate Sie.

Vergleichbare Abmahnungen hatte die Kanzlei aber auch für andere Mandanten ausgesprochen. Auch über diese Fälle hatte ich hier in der Vergangenheit berichtet:

Abmahnung von der MissionDirect eCommerce GmbH über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Abmahnung von der Trendlogistics UG über Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung von Herrn Andreas Wirth:

Die weitere mir vorliegende Abmahnung von Herrn Andreas Wirth ist wieder an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. In der Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf, dass der Abgemahnte nur zum Schein als privater Anbieter bei eBay auftrete, da seine Verkaufstätigkeit als gewerbliche Verkaufstätigkeit zu bewerten sei.

Im Weiteren wird in dem Schreiben ausgeführt, dass der Abgemahnte gegen die gesetzlichen Informationspflichten verstoße, weil seine Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Angebote des Abgemahnten auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht enthalten und dass der Abgemahnte die Pflicht zum Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts ignoriert. Zusätzlich wird moniert, dass der Abgemahnte dem Verbraucher durch die mangelnde Aufklärung über den Link zur Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung nicht die Möglichkeit gebe, Unstimmigkeiten beim Kauf von Produkten über das entsprechende Portal der Europäischen Union weiterzuverfolgen. Klarstellend wird in diesem Zusammenhang jedoch erwähnt, dass die Abmahnung sich allein gegen die fälschliche Behauptung gerichtet, der Abgemahnte sei ein privater Verkäufer.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • es ab sofort unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
  • eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
  • die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 953,40 Euro erstatten.

Das Problem mit privaten Verkäufen bei eBay: 

Fälle, in denen es um den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter von Verkäufen bei eBay geht, kommen in meiner Praxis immer wieder vor. Informationen zu der Abgrenzung zwischen einer rein privaten Verkaufstätigkeit und einer quasi-gewerblichen Verkaufstätigkeit finden Sie in dem folgenden Beitrag:

Unternehmer wider Willen bei eBay - so schnell kann‘s gehen

Verschärft wird das Problem dadurch, dass eBay privaten Verkäufern die Möglichkeit bietet, Angebote kostenlos zu veröffentlichen:

private eBay-Verkäufe: Wer viel verkauft, riskiert eine Abmahnung

Und dann ist da ja noch das neue Problem, dass Plattformen wie eBay aufgrund des Plattformen-Steuertransparenzgesetz Informationen über Einkünfte an die Finanzbehörden weiterleiten müssen. Eine Ausnahme von dieser Meldepflicht besteht nur, wenn weniger als 30 Warenverkäufe pro Jahr vorgenommen werden und hierfür insgesamt weniger als 2.000,00 Euro Vergütung erzielt worden sind. Fleißige private eBay-Verkäufer könnten also durchaus auch Probleme mit dem Finanzamt bekommen.

Meine Einschätzung zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder wirft nach meiner Auffassung unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. So ist nach meiner Auffassung die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen in dem mir vorliegenden Fall aus meiner Sicht Bedenken.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Andreas Wirth über die Kanzlei Schroeder erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema