Erneut: Massen-Abmahnung der T. & D. Versand GbR durch Fareds Rechtsanwälte wegen OS-Link ODR

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Der Abmahner

Zahlreiche weitere Abmahnungen erreichen uns derzeit von der T. & D. Versand GbR. Das Unternehmen verkauft nach eigener Darstellung Drucker und passendes Zubehör auf eBay und lässt erneut bzw. fortlaufend über die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds abmahnen.

Weitere Abmahner, für die die Rechtsanwaltsgesellschaft Fareds derartige, inhaltsgleiche Abmahnungen ausspricht:

  • Harald Durstewitz aus Heiligenstadt
  • Intersport Corp. DBA Wham-O 
  • iParts GmbH aus Berlin

Das Vorgehen der FAREDS Rechtsanwälte ist in diesen Fällen jeweils identisch.

Der Vorwurf

Aufgrund eines fehlenden Hyperlinks zur OS-Plattform der EU wird ein Verstoß gegen § 3 UWG gerügt. Auch liegen Fälle vor, in denen zwar ein solcher Link bei unseren Mandaten vorhanden gewesen ist, jedoch dieser Link nicht anklickbar gewesen sei.

Die Forderung

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten – sehr weit formulierten – Unterlassungserklärung sollen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 € übernommen werden (Streitwert 10.000 €).

Unsere Einschätzung

Die Verpflichtung zur Einfügung eines auf die OS-Plattform führenden Links für jeden Onlinehändler folgt aus der europäischen ODR-Verordnung und soll der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Unternehmer und Verbraucher dienen. 

Hierbei machen wir darauf aufmerksam, dass Gerichte bislang einheitlich der Auffassung sind, dass ein Fehlen des Links einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt.

Die uns vorliegende Abmahnung könnte jedoch rechtsmissbräuchlich sein, da der Abmahner wortgleiche Abmahnungen in hoher Anzahl verschickt hat.

Auch ist augenscheinlich, dass die Wettbewerberstellung ein einigen Fällen durchaus „konstruiert“ erscheint.

Achtung:

Reagieren Sie auf diese Abmahnung nicht, so riskieren Sie die Einleitung gerichtlicher Schritte. Uns liegen bereits einige gerichtliche Verfahren, die von den Fareds Rechtsanwälten für die T. & D. Versand GbR in die Wege geleitet wurden, vor.

Auch liegen uns Fälle vor, in denen die Fareds Rechtsanwälten für die T. & D. Versand GbR im Nachgang, also nach abgegebener Unterlassungserklärung, eine Vertragsstrafe geltend gemacht wurde. Die Gegenseite fordert dann erneute (!) Abmahnkosten in Höhe von knapp 900,- Euro und eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens (!) 5000,- Euro. 

Unser Rat 

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht, sondern lassen Sie den Fall zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Sollte es tatsächlich ratsam sein, eine zu Ihren Gunsten modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, lassen Sie diese von einem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwalt erstellen. Anderenfalls ist die Geltendmachung der enthaltenen Vertragsstrafe gegen Sie sehr wahrscheinlich. 

Außerdem sollte auch die geforderte Summe nicht vor anwaltlicher Beratung gezahlt werden, denn hier kann unter Umständen die Zahlung an den Gegner deutlich gesenkt werden.

Aber Achtung: beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen, denn andernfalls drohen hier tatsächlich gerichtliche, kostenintensive Schritte der Gegenseite, die schnell mehr als 4.000,- Euro zusätzliche Gebühren und Kosten verursachen.

Sprechen Sie uns gerne an und wir beraten Sie bereits im Rahmen unserer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung.

Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter der angegebenen Rufnummer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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