Europäischer Gerichtshof entscheidet: Millionen Autokredite widerrufbar

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Verbraucher sollten Rückabwickung ihres Kreditvertrages prüfen lassen. Sie können mit dem sogenannten Widerrufsjoker viele mehrere Tausend Euro sparen. 


Nach dem Willen des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) sind faktisch alle seit Juni 2010 abgeschlossenen Konsumentenkredite und damit auch alle Autokredite noch heute widerrufbar. Der BGH hatte sich dieser Entscheidung angeschlossen. Das bedeutet, dass Widerrufsinformationen in Allgemeinen-Verbraucherdarlehensverträgen, die auf die Pflichtangaben nach § 492 BGB verweisen, grundsätzlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die zweiwöchige Widerrufsfrist damit nicht zu laufen begonnen hat. Achtung! Dies gilt nicht für Immobilienkredite und gewerbliche Kreditnehmer. Für Autokäufer ist die Rechtslage dagegen besonders günstig. Der Widerruf des Darlehens bringt Autokäufern meist einen Vorteil von mehreren Tausend Euro.


Der EuGH (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) hat seine Rechtsprechung zudem dahingehend konkretisiert, dass die Banken verpflichtet sind, die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentscheidung in leicht nachvollziehbarer Weise darzulegen.


Werden diese Pflichten nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit auch heute noch, viele Jahre alte KfZ-Darlehensverträge zu widerrufen. Das Darlehen muss dann nicht mehr zurückgezahlt werden, der Darlehensnehmer bekommt seine bisherigen Raten zurück und die Bank bekommt das Auto. Zwar muss der Autokäufer sich den Wertverlust, entstanden durch die Benutzung, anrechnen lassen. Hier ist aber zB das Oberlandesgericht Düsseldorf der Meinung, dass dieser verbraucherfreundlich zu ermitteln sei. Umsatzsteuer und Händlergewinn bleiben bei der Ermittlung des Wertverlusts außen vor.


Erfreulicherweise wendet sich der EuGH in diesem Urteil noch an einem anderen Punkt gegen die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Die vom BGH gern angenommenen Rechtsinstitute der Verwirkung und des Rechtsmissbrauchs, die einem erfolgreichen Widerruf bislang oft entgegenstanden, sollen nicht zum Tragen kommen, nur weil der Kunde das Darlehen vor dem Widerruf einige Jahre anstandslos bedient hat. Ein Widerruf ist daher nun auch bei jahrelanger Zahlung der Kreditraten möglich.


 Was kann ich tun?

Sind Sie mit Ihrem kreditfinanzierten Fahrzeug unzufrieden oder wollen Sie es ohnehin gerade abgeben? Oder ist Ihnen die monatliche Belastung durch den Autokredit zu hoch?


Dann lassen Sie prüfen, ob Ihr Autokredit widerrufbar ist und ob auch Ihnen die Rückzahlung eines höheren Geldbetrages zusteht.


Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung und ermitteln für Sie, ob sich der Widerruf des Darlehensvertrages auch unter Berücksichtigung einer Nutzungsentschädigung für Sie lohnt.




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