Flüchtlingswohnungen: Rechtssicher vermieten-Anwaltsinfo

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Der Bedarf nach Flüchtlingswohnungen könnte aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen aus der Ukraine wieder deutlich zunehmen und viele Vermieter fragen sich, wie sie helfen können und rechtssicher vermieten können, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist, die bereits seit dem Jahr 2015 diverse Vermieter von Flüchtlingswohnungen beriet.

Interessierte Vermieter sollten bei der Vermietung an Flüchtlinge nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt vorab die rechtliche Situation klären, um auf der sicheren Seite zu sein.

So sollte immer vorab geklärt werden, wer die Miete zahlt, die Flüchtlinge selber oder auch z.B. Kommunen sich demnächst wieder bereit erklären werden, die Kosten zu übernehmen, weiter sollte geprüft werden welche Förderprogramme hier bereit gestellt werden (in der Vergangenheit gab es z.B. Förderprogramme von der NRW-Bank), um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Ein Beispiel aus der Praxis von Dr. Späth & Partner: Im Herbst 2015 gab es für einen Mandanten Verhandlungen mit einer Kommune aus NRW wegen der Vermietung von Wohnungen eines Mandanten von Dr. Späth & Partner als Flüchtlingswohnungen. Nachdem hier hoher Bedarf von Seiten der Kommune angezeigt wurde und der Mandant ein Darlehen bei einer Bank für die Sanierung der Wohnungen und die anschließende Vermietung als Flüchtlingswohnungen aufnahm, wurde schließlich ab Mitte 2016 von der Kommune mitgeteilt, dass nun kein Bedarf mehr von Seiten der Kommune bestehen würde und der Mandant sich selber auf dem freien Markt um eine Vermietung als Flüchtlingswohnungen bemühen solle.

Erst nach massiven Druck und Androhung einer Klage konnte schließlich doch noch zwischen dem Mandanten und der Kommune eine Lösung über die Anmietung als Flüchtlingswohnungen erfolgen.

Rechtsanwalt und Immobilienökonom (ebs) Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Es sollte immer vorab geklärt werden, wer die Kosten für die Miete nun übernehmen muss, der Mieter/Flüchtling selber oder z.B. eine Kommune, welche Mietzahlungen hier pro Tag/Monat erfolgen sollen und es sollte z.B. auch geklärt werden, ob Förderprogramme z.B. von diversen Banken aufgelegt werden für die Vermietung an Flüchtlinge aus der Ukraine."

Weiter sollte z.B. eindeutig vorher geklärt werden, welche Kosten beim Auszug übernommen werden, denn Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigten, dass die Abnutzung bei der Vermietung als Flüchtlingswohnungen teilweise etwas größer war, was diverse Vermieter nicht bedacht hatten.

In diversen anderen Fällen hatten die Behörden, die die Miete übernehmen sollten, in der Vergangenheit die vollständige Vermietung angezweifelt und Vermieter mussten den Rechtsweg einschlagen, um die Miete zu erhalten. Hier sollte auf eine vertragssichere Lösung geachtet werden, um später nicht z.B. mit cic-Haftung argumentieren zu müssen.

Betroffene Unternehmer und Vermieter, die Gutes tun wollen und aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine als Flüchtlingswohnungen vermieten wollen, sollten also immer vorab die Rechtslage genau überprüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Immobilienrecht tätig sind.



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