Fristen in der Unfallversicherung

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In der privaten Unfallversicherung sind mehrere wichtige Fristen zu beachten. Werden Fristen versäumt, muss der Versicherer möglicherweise nicht zahlen. 

Wo sind Fristen geregelt?

Wichtige Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Der Versicherer ist daneben verpflichtet, den VN auf wichtige Fristen separat hinzuweisen. Zum Beispiel finden sich wichtige Fristen in den vom GDV empfohlenen AUB 2020 unter 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität und 2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität.

Hintergrund: Allgemeine Versicherungsbedingungen sind zwischen Versicherer  und Versicherungsnehmer vereinbarte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind kein Gesetzt. Daraus folgt, dass Fristen unterschiedlich sein können. 

1. Frist zur Meldung des Versicherungsfalls 

Sie sollten Ihrem Versicherer den Unfall (Versicherungsfall) unverzüglich melden. 

Für die Meldung des Unfalls besteht keine starre Frist. Sofern Sie aber einen längeren Zeitraum verstreichen lassen, können Sie Schwierigkeiten haben, den Versicherungsfall nachzuweisen.

2. Eintritt der Invalidität 

Aufgrund des Unfalls muss innerhalb einer vertraglich bestimmten Frist die Invalidität eingetreten sein. Ziffer 2.1.1.2 der AUB 2014 sieht eine Frist von 15 Monaten für den Eintritt der Invalidität vor. Es bestehen aber auch Verträge, nach denen die Invalidität innerhalb eines Jahres eingetreten sein muss.

3. Ärztliche Feststellung der Invalidität

Die Invalidität muss von einem Arzt innerhalb einer bestimmten Frist festgestellt werden. Nach Ziffer 2.1.1.2 der AUB 2020 muss die ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb von 15 Monaten erfolgen. Je nach Versicherungsbedingungen können auch andere Fristen bestehen.

Achtung! Versäumen Sie diese Frist, wird der Versicherer leistungsfrei!

5. Geltendmachung der Ansprüche

Sie müssen Ihren Anspruch auf die Invaliditätsleistung innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer geltend machen. Nach Ziffer 2.1.1.3 der AUB 2020 muss die Geltendmachung innerhalb von 15 Monaten erfolgen.

6. Neubemessung

Schließlich können Sie bis zu 3 Jahre nach dem Unfall eine Neubemessung der Invalidität verlangen. Dies ist dann zu empfehlen, wenn sich der Gesundheitszustand nach der Erstbemessung verschlechtert hat.

Frist versäumt?

Behauptet der Versicherer, dass Sie eine Frist versäumt haben, sollten Sie sich an einen Spezialisten für die private Unfallversicherung wenden. Oftmals gibt es rechtliche Möglichkeiten, um eine versäumte Frist zu überwinden. Insbesondere beim Versäumen der Frist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung hat die Rechtsprecher immer wieder "Notanker" entwickelt, die dem Versicherungsnehmer helfen können. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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