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Fristlose Kündigung bei Preisreduzierung für Personalkauf

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Wer in einem Supermarkt angestellt ist, den Preis einer Ware eigenmächtig reduziert und diesen Artikel dann selbst kauft, kann fristlos gekündigt werden. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen. Dabei ist eine vorherige Abmahnung nicht notwendig, befanden die Richter. Denn hier handle es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung.

Im verhandelten Fall ging es um eine Kassiererin in einem Supermarkt, die auch für das Nachfüllen von Zigaretten und Kosmetikartikel zuständig war. Einer internen Regelung des Supermarktes zufolge werden die Preise für Gemüse und Obst im Laufe eines Tages mehrmals gesenkt, insbesondere für Spargel, der tagesfrisch verkauft wird. Zudem gab es für Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ware vom Vortag zu nochmals reduzierten Preisen zu kaufen. Die Kassiererin kaufte an zwei Tagen kurz vor Schließung des Marktes Spargel vom gleichen Tag. Dabei hatte sie selbst mehrfach in der Stunde vor dem Ladenschluss den jeweiligen Kilopreis heruntergesetzt. Nach diesen beiden Vorfällen kündigte das Unternehmen der Frau fristlos.

Nachdem das Arbeitsgericht (AG) Lingen der Kündigungsschutzklage der Frau zunächst recht gab, entschied das LAG Niedersachsen in der Berufungsverhandlung, dass die Kündigung rechtens sei. Auch wenn die außerordentliche Kündigung das letzte Mittel sei, sei eine solche angemessen, wenn sich ein Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeitgebers bereichert.

(LAG Niedersachsen, Urteil v. 12.02.2010, Az.: 10 Sa 1977/08)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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