Fristlose Kündigung wegen falscher Dienstwagenabrechnung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Mit der Reisekostenabrechnung nehmen es Dienstwagennutzer nicht immer ganz genau. Gelinde gesagt rechnet man dort oft zum eigenen Vorteil ab. Man kann das auch schummeln nennen, oder eben juristisch genauer: betrügen. Und da liegt das Problem: Fast immer ist das eine Straftat, für die der Arbeitgeber regelmäßig fristlos kündigen darf.

Fristlos, das bedeutet: Verlust der Arbeitsplatzes von jetzt auf gleich; regelmäßig auch: Sperrzeit von 12 Wochen auf den Bezug des Arbeitslosengeldes, und Verlust der vertraglichen Abfindungsansprüche, falls der Dienstwagennutzer Geschäftsführer ist; gegebenenfalls auch: Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers; im Fall einer Straftat unter Umständen: Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilung des Arbeitnehmers.

Falsche Dienstwagenabrechnungen sind auch aus einem anderen Grund hochriskant. Bei Dienstwagennutzern handelt es sich regelmäßig um Führungskräfte, und die weisen meist ihre Mitarbeiter dazu an, die Reisekosten abzurechnen – und ziehen sie damit in die Betrugshandlung mit ein.

Damit vergrößern sie regelmäßig den Schaden für den Arbeitgeber. Dadurch, dass man nachrangige Arbeitnehmer in eine Straftat gegen den Arbeitgeber mit hineinzieht, ist die Beschädigung des Vertrauensverhältnisses zum Arbeitgeber, beziehungsweise beim Geschäftsführer zum Vertragspartner, noch gravierender, als wenn man die (wahrheitswidrige) Abrechnung allein zusammenschustert.

Auch wenn der Arbeitgeber bei der Abrechnung mitunter keinen Schaden erlangt und es sich „nur“ um eine Steuerstraftat zulasten des Fiskus handelt: Arbeitsrechtlich wird auch das als erheblicher Bruch des Vertrauens zum Arbeitgeber beziehungsweise zum Vertragspartner gewertet, der regelmäßig zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Mehr noch: Da der Vorgesetzte seine Mitarbeiter eingeweiht hat, ist die Beweislage für den Arbeitgeber vor Gericht regelmäßig sehr günstig. Meist fällt es nicht schwer, die Straftat (Betrug, Untreue, etc.) und damit den Kündigungsgrund zu beweisen und damit das Gericht von der Wirksamkeit der Kündigung zu überzeugen.

Jedem Arbeitnehmer und Geschäftsführer kann ich nur dringend raten, bei Reisekostenabrechnungen peinlich genau vorzugehen. Zwar ist der wahre Kündigungsgrund meist sowieso ein anderer, und der Arbeitgeber sucht nur nach einem gerichtsfesten Kündigungsgrund, um den Arbeitnehmer schnell loszuwerden. 

Mit falschen Abrechnungen bietet man dem Arbeitgeber aber eine Steilvorlage für eine (wirksame) fristlose Kündigung, gegen die eine Kündigungsschutzklage meist weniger gute Aussichten auf Erfolg hat, als bei vielen anderen Kündigungsgründen.

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