FTX/FTX.EU: Kontozugriff auf Zypern? Anwaltsinfo!

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Nachdem Samuel Bankman -Fried, der Gründer von FTX  inzwischen von einem US-Gericht vor kurzen in allen sieben Anklagepunkten wie Betrug oder Geldwäsche schuldig gesprochen, überlegen immer noch viele Anleger, wie sie Ihre Rückforderungsansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens durchsetzen können.

Dabei gibt es inzwischen zwar Gerüchte, dass die Kryptobörse wieder eröffnen könnte, was dies allerdings für Anleger bedeutet, bleibt abzuwarten.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner versucht daher gerade für Anleger von FTX, auf ein Konto von FTX.EU Ltd. bei einer Bank in Nicosia auf Zypern zuzugreifen - und zwar bereits vor einer eventuellen Wiedereröffnung der Kryptobörse, bei der nicht sicher ist, was sie für die Kunden-Assets bedeuten würde, oder ob Kunden nach einer Wiedereröffnung noch an ihre "Assets", Kryptowerte und Fiatwährungen, heran kommen würden.

Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben Anleger, die noch nicht tätig wurden und deren "Assets" bei FTX noch nicht zur Auszahlung kamen, noch die Möglichkeit, gerichtliche Maßnahmen von Deutschland aus wegen des Kontos von FTX.EU auf Zypern einzuleiten. Ziel ist dabei die komplette Auszahlung der Assets der Anleger von FTX von dem Konto von FTX.EU bei der Bank auf Zypern.

Dabei sollten Anleger von FTX berücksichtigen, dass bei dem versuchten Kontozugriff auf Zypern eventuell das "Prioritätsprinzip" gelten könnte, was bedeutet: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Wegen des nun festgestellten Betrugs von Sam Bankman-Fried könnte auch der "Kapitalanlageausschluss" nicht greifen, weshalb auch versucht werden könnte, Rechtsschutzversicherung zu einer Kostenübernahme zu bewegen.

Betroffene FTX/FTX.EU-Anleger können sich gerne an die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit der Insolvenz im Jahr 2022 mit dem Fall FTX betraut sind.

Die Kanzlei ist seit vielen Jahren, seit 2002, schwerpunktmäßig im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten schon etliche Erfolge für geschädigte Anleger erstreiten.



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