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Gesetzesänderungen im August 2023: E-Mobilität-Förderung, Online-Gründung und mehr

  • 4 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Förderungen für E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride geändert

Umweltbonus bald nur noch bei Privatnutzung

Den Umweltbonus für E-Fahrzeuge, die für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke genutzt werden, gibt es nur noch bis einschließlich 31. August 2023. Ab September 2023 gibt es die Förderung dann nur noch bei Privatnutzung und damit nur noch für Privatpersonen.

Wer ein E-Fahrzeug nicht für private Zwecke kauft oder least, muss sich dementsprechend mit dem Antrag beeilen. Zu stellen ist dieser beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unter anderem ist dafür die Zulassung des Fahrzeugs erforderlich.

Zu beachten ist, dass der niedrigste Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung ohne Mehrwertsteuer maximal 65.000 Euro betragen darf, um den Umweltbonus zu erhalten. Ab 2024 sinkt der förderfähige Listenpreis auf maximal 45.000 Euro.

Geringere Steuervorteile für Plug-in-Hybride

Einen Umweltbonus für Plug-in-Hybride (PHEV) gibt es zwar seit 2023 nicht mehr. Sie genießen als privat nutzbare Dienstwagen jedoch noch bis 2030 steuerliche Vorteile. Der geldwerte Vorteil durch die mögliche Privatnutzung ist nur mit 0,5 Prozent des halben Brutto-Listenpreises zu versteuern statt mit 1 Prozent wie für reine Verbrenner.

Ab August muss ein neu angeschaffter Plug-in-Hybrid dafür jedoch mindestens 80 km rein elektrisch fahren können, damit der niedrigere Steuersatz gilt. Bisher mussten es nur 60 km sein. Alternativ darf die CO2-Emission höchstens 50 g/km betragen.

Bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) ist der geldwerte Vorteil weiterhin nur mit 0,25 Prozent des halben Brutto-Listenpreises von mehr als 60.000 Euro versteuern. Beträgt dieser weniger als 60.000 Euro bezieht sich der zuvor genannte Steuersatz auf ein Viertel davon.

Alternative zur Pauschalversteuerung ist die sogenannte Nachweismethode. Bei dieser erfolgt die Versteuerung auf Basis der tatsächlich gefahrenen Privatkilometer. Diese verlangt jedoch ein lückenlos zu führendes Fahrtenbuch. Steuervorteile ergeben sich dadurch besonders bei einem hohen Listenpreis und geringer privater Nutzung des Dienstwagens.

Online-Gründung von GmbH und UG erweitert

Bereits seit August 2022 ist die zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags auch online möglich, sofern sie ohne Sacheinlagen erfolgt. Ab August 2023 entfällt diese Ausnahme, sofern es sich bei den Einlagen um keine Immobilien oder Gesellschaftsanteile handelt. Gesellschafter und Notar können auch die Gründung durch Sacheinlagen mittels Videokommunikation durchführen ebenso wie Übernahmeerklärungen bei Stammkapitalerhöhungen und bei einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen auch Satzungsänderungen.

Online möglich werden ab August zudem sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister, wie insbesondere Vorstands- und Satzungsänderungen. Statt des persönlich zu erscheinen sind diese dann ebenfalls über das Videosystem der Notare möglich. Beglaubigungen von Handelsregister-Anmeldungen für andere Rechtsformen sind bereits seit 1. August 2022 möglich.

Verwendet wird dabei ein spezielles für Notare entwickeltes System. Zusätzlich benötigt werden ein elektronischer Identitätsnachweis (eID) mit Lichtbild und die Notar-App. Der geänderte § 2 Abs. 3 GmbHG erlaubt künftig zudem die Aufnahme von Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an die Gesellschaft in den Gesellschaftsvertrag.

Steuererklärung 2021 abzugeben

Der 31. August 2023 ist der späteste Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2021 bei der Erstellung mit Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Wer diese selbst erstellt, für den endete die Abgabefrist bereits am 31. Oktober 2022.

Die Abgabetermine für die Steuererklärung 2022 sind bei Selbsterstellung der Einkommensteuererklärung der 30. September 2023 und mit steuerberatender Hilfe der 31. Juli 2024.

Mehr Mindestvergütung für Maler- und Lackiererazubis

Ab August steigt die Mindestausbildungsvergütung für angehende Maler und Lackierer um bis zu 35 Euro. Monatlich 770 Euro müssen Azubis im ersten Ausbildungsjahr, 850 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.015 Euro im dritten Ausbildungsjahr mindestens erhalten.

Verkaufsverbot für weitere Leuchtmittel

Ab dem 25. August 2023 dürfen T8- und T5-Leuchtstoffröhren nicht mehr verkauft werden. Ab September 2023 gilt das auch für Hochvolt-Halogenlampen mit Sockel G9 und Niedervolt-Halogenlampen mit den Sockeln G4 und GY6,35. Für Energiesparlampen und kreisförmige T5-Leuchtstofflampen gilt bereits seit 25. Februar 2023 ein Verkaufsverbot. Für die gängigen Leuchtmittel existiert jedoch Ersatz mit LED-Technik.

Neue Fahrtenschreiber bei Neuzulassung

Neu zugelassene Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen ab 21. August 2023 mit Fahrtenschreibern der Generation 2 Version 2 ausgerüstet sein. Dieser wird auch als Smart Tacho 2 bezeichnet. Der neue Fahrtenschreiber ermöglicht Kontrolleuren im Vergleich zu älteren Modellen das Auslesen weiterer Daten wie insbesondere zu Lenkzeiten. Zu den weiteren neuen Funktionen zählt auch die Speicherung von Be- und Entladungsorten sowie Grenzüberfahrten.

Neue Regeln für Ersatzbaustoffe und Altlasten

Ab August regelt die Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich deren Herstellung und Einbau. Ersatzbaustoffe werden unter anderem aus Bauabfällen, Schlacken und Aschen hergestellt. Die Verordnung soll die Nutzung von Recycling-Baustoffen verbessern und zugleich die Umwelt vor Schadstoffen schützen.

Ebenfalls ab August gilt eine erneuerte Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ihr Anwendungsbereich wird ausgeweitet auf das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht und Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

(GUE)

Foto(s): ©Adobe Stock/sodawhiskey ©Adobe Stock/Alrika

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