Gesetzesänderungen im November 2023: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Ausweis per Automat und mehr
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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter erleichtert
Ab 18. November können Menschen aus dem Ausland leichter als bisher in Deutschland arbeiten. Ein Grund sind gelockerte Beschäftigungsvoraussetzungen. Grundlage ist insbesondere die geänderte Blue-Card-Richtlinie der EU. Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte aus Nicht-EU-Ländern, die damit auch in Deutschland arbeiten leben und arbeiten dürfen. Weitere Lockerungen gelten für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern. Und die Westbalkanregelung, die Staatsangehörigen von sechs Balkanstaaten eine Chance auf Arbeit in der Bundesrepublik ermöglicht, gilt über 2023 hinaus.
Verdienst
- Die notwendigen Einkommensgrenzen für die Blaue Karte EU sinken. Für Nicht-Mangelberufe liegt diese ab 18. November bei einem Bruttogehalt von mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2023 entspricht das einem Bruttojahreseinkommen von 43.800 Euro. Die bisher bei 58.400 Euro liegende Grenze sinkt damit deutlich.
- Niedriger ist auch die neue Mindestverdiensthöhe für Mangelberufe mit 45,3 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung. Im Jahr 2023 entspricht das einem Bruttojahreseinkommen von 39.682,80 Euro statt der bisher erforderlichen 45.552 Euro. Auch hier kommt es zu einer deutlichen Senkung der Anforderung. Die Mangelberufe betreffen zahlreiche Berufe aus den Bereichen Naturwissenschaften, Medizin und Informationstechnologie.
- Ebenfalls neu: Für Menschen, die ihren Hochschulabschluss vor weniger als drei Jahren erworben haben, gilt ebenfalls die niedrigere Verdienstgrenze von 45,3 Prozent und damit von 39.682,80 Euro. Das gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Mangelberuf handelt.
Qualifikationen
- Die Liste der Mangel- bzw. Engpassberufe wird erweitert. Neu dazu zählen Führungskräfte in Warenproduktion, Bau, Bergbau und Logistik, Tierärzte, Zahnärzte sowie Lehr- und Erziehungskräfte.
- Besitzer einer Blauen Karte EU dürfen künftig auch eine nicht mehr mit ihrem Hochschulabschluss übereinstimmende qualifizierte Beschäftigung ausüben. Voraussetzungen sind aber insbesondere die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und die Beschäftigung in einem nicht-reglementierten Beruf.
- Für IT-Kräfte genügt ab 18. November auch eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren statt des bisher erforderlichen Hochschulabschlusses, wenn die Kenntnisse diesem entsprechen. Die Bundesagentur für Arbeit muss auch in diesem Fall zustimmen.
Familiennachzug
- Familienangehörige von Fachkräften können leichter nach Deutschland nachziehen, wenn sich diese bereits in einem anderen EU-Land befinden. Gegebenenfalls entfallen die sonst notwendigen Nachweise für ausreichenden Wohnraum und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Antrag auf die Blaue Karte EU sowie auf die Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug sind innerhalb eines Monats nach Einreise in das Bundesgebiet zu stellen.
- Der Erhalt bzw. die Verlängerung eines Aufenthaltstitels zum langfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik ist ab 18. November für Personen schneller möglich, die bereits eine von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte Blaue Karte EU besitzen. Statt bisher seit mindestens 18 Monaten müssen sie diese nur noch seit mindestens zwölf Monaten besitzen. Entsprechendes gilt für den Erhalt von Aufenthaltstiteln für Familienmitglieder des Inhabers der Blauen Karten EU. Das soll die Mobilität in der EU erleichtern.
Berufskraftfahrerbeschäftigung weniger bürokratisch
Auch die Beschäftigung ausländischer Berufskraftfahrer wird ab 18. November wesentlich erleichtert. Die bisher dafür notwendigen deutschen Sprachkenntnisse entfallen. Auch eine qualifizierte Berufsausbildung ist nicht mehr erforderlich ebenso wie der Nachweis eines EU-/EWR-Führerscheins. Der Arbeitsvertrag muss jedoch zu Maßnahmen verpflichten, die für die entsprechende Berufsausübung als Berufskraftfahrer erforderlich sind. Dadurch verlagert sich die Verantwortung für den Einsatz geeigneter Fahrer auf die Arbeitgeber.
Westbalkanregelung gilt künftig unbefristet
Die Westbalkanregelung erleichtert jährlich bis zu 25.000 Arbeitskräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien den Zugang zu nicht reglementierten Berufen im deutschen Arbeitsmarkt. Die bisher bis Ende 2023 befristet geltende Regelung gilt nun über das Jahresende hinaus unbefristet. Ab Mitte 2024 sollen die Westbalkanregelung zudem bis zu 50.000 Arbeitskräfte pro Jahr nutzen können.
Staatsangehörige der genannten Länder müssen ein entsprechendes Arbeitsvisum beantragen. Aufgrund der hohen Nachfrage kommt dabei inzwischen ein monatliches Losverfahren für die Anträge zum Einsatz. Antragsteller dürfen jedoch innerhalb von 24 Monaten vor der Antragstellung keine Asylbewerberleistungen bezogen haben. Verlangt wird unter anderem ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland sowie eine Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit. Über 45-Jährige müssen zudem ein Jahresbruttogehalt nachweisen von mindestens 39.682,80 Euro. Ein akademischer Abschluss oder eine anerkannte Berufsausbildung sind dagegen nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Regeln für die Fachkräfteeinwanderung finden Sie im Ratgeber zum Thema Blaue Karte EU.
Neuen Ausweis am Automat abholen
Das Abholen von Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass kann viel Zeit kosten. Gründe sind neben ungünstigen Öffnungszeiten und Wartezeiten auch bürokratische Hürden. Eine davon wird ab November durch eine Gesetzesänderung beseitigt: Beim Abholen des Ausweisdokuments ist keine eigenhändige Unterschrift des künftigen Inhabers mehr erforderlich, um den Erhalt des PIN-Briefs für einen Online-Ausweis zu bestätigen.
Das erleichtert die Nutzung von Ausweis-Automaten, die immer mehr Verwaltungen bereitstellen. Diese funktionieren ähnlich wie Packstationen. Zum Abholen von Ausweisdokumenten wird nur ein persönlicher Code benötigt, den die Behörde vorher zusendet. Voraussichtlich ab dem Jahr 2025 soll dann auch der Versand von Ausweisdokumenten an private Adressen möglich werden – das allerdings nur gegen Extragebühr.
Häusliche Krankenpflege geändert
Krankenversicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an anderen geeigneten Orten wie in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese erforderlich ist für eine gesicherte ärztliche Behandlung. Bei besonders hohem Pflegebedarf erhält diese auch, wer sich in einer Werkstatt für behinderte Menschen befindet. Und ausnahmsweise hatten bisher auch Krankenversicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Anspruch auf Behandlungspflege bei einem entsprechenden besonders hohen Bedarf für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
Ab November entfällt die häusliche Krankenpflege in Form von Behandlungspflege jedoch, wenn Versicherte Anspruch auf außerklinische Intensivpflege haben und die entsprechenden Leistungen auch erhalten. Außerklinische Intensivpflege ist für Versicherte vorgesehen, die die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft benötigen, weil sie mit hoher Wahrscheinlichkeit jederzeit in eine lebensbedrohliche Situation geraten können. Das gilt beispielsweise für Menschen, die auf ein Beatmungsgerät und damit auf dessen ständige Kontrolle angewiesen sind.
Lotto-Jackpot erhöht
Fürs Glücksspiel sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Insbesondere verfügen sie über eigene Lotteriegesellschaften, die im Deutschen Lotto- und Totoblock vereinigt sind. Bekanntestes Glücksspielangebot ist dabei Lotto 6aus49, dessen maximaler Jackpot ab November steigt. Statt 45 Millionen Euro können Spielteilnehmer dann bis zu 50 Millionen Euro gewinnen. Zudem entfällt die Garantieausschüttung bei Erreichen der maximalen Jackpot-Summe. Künftig bleibt die maximale Gewinnsumme im Jackpot, solange niemand sechs Richtige mit Superzahl hat. Unverändert bleiben jedoch die Tipp-Chancen für diese, nämlich bei 1 zu 139.838.160.Auch beim Spiel 77, einem weiteren Glücksspielangebot der Lotteriegesellschaften, steigt der Jackpot auf nun maximal 10 Millionen Euro. Die bisherige Garantieausschüttung entfällt ebenfalls. Bisher kam es dazu nach zwölf Ziehungen ohne Ziehen der siebenstelligen Losnummer. Stattdessen verbleiben diese Beträge nun bis dahin ebenfalls im Jackpot.
(GUE)
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