Veröffentlicht von:

Google 1-Sterne-Bewertung löschen? So geht es effektiv ⚠️

  • 3 Minuten Lesezeit
Eine textlose 1-Sterne-Bewertung bei Google kann frustrierend sein, aber es gibt juristische Mittel, um dagegen vorzugehen. Sie können solche Bewertungen möglicherweise löschen lassen, indem Sie sich auf deutsches Recht und Google-Richtlinien berufen. Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Feil, bietet an, eine unverbindliche Ersteinschätzung zu geben und unterstützt bundesweit Mandanten dabei, sich gegen rechtswidrige 1-Sterne-Bewertungen bei Google Maps oder anderen Portalen zu wehren. Die Rechtsprechung verlangt von Portalen, auf Nachfrage zu überprüfen, ob der Bewertende tatsächlich berechtigt ist, basierend auf echten Erfahrungen mit dem Unternehmen. Sollten Sie einen begründeten Verdacht haben, dass die Bewertung ungerechtfertigt ist, empfiehlt es sich, diese überprüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen, anstatt öffentlich darauf zu antworten.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Sehr ärgerlich: Sie haben eine 1-Sterne-Bewertung ohne Text bei Google erhalten und wissen nicht, was zu tun ist. Kann ich gut nachvollziehen. 

Wieso nur 1-Stern als Bewertung? Kein Text? Wer steckt hinter der Rezension? Was soll so was überhaupt?

Die gute Nachricht: Gegen eine solche textlose 1-Sterne-Bewertung bei Google kann man sich juristisch wehren. Oft kann man solch einen Eintrag löschen lassen. Hierbei kann einerseits auf geltendes deutsches Recht, andererseits auf die Google-Richtlinien zurückgegriffen werden.

Meine Kanzlei bietet Ihnen Folgendes an:

  1. Senden Sie mir den Link zur 1-Sterne-Bewertung per Mail, oder einen Screenshot.
  2. Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.
  3. Dann entscheiden Sie, ob und wie Sie gegen den Eintrag vorgehen sollen.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Wieso gibt es überhaupt die Möglichkeit, eine 1-Sterne-Bewertung bei Google Maps zu hinterlassen?

Das weiß ich auch nicht so recht. Für Google ist es natürlich die Möglichkeit, viele Bewertungen zu generieren. Denn Onlinebewerter sind oft faul und möchten einfach nur mit einem Klick fertig sein.

Eine solche 1-Sterne-Bewertung hat meiner Ansicht nach keinerlei Aussagekraft, dennoch aber eine negative Wirkung für das bewertete Unternehmen.

Da jeglicher Text fehlt und auch keine Kategorien gesondert mit Sternen benotet werden können, ist eine solche 1-Sterne-Bewertung bei Google Maps im Grunde inhaltslos. Es wird nur eine irgendwie geartete Unzufriedenheit ausgedrückt.

Diese Unzufriedenheit kann sich auf alles Mögliche beziehen: das Produkt, den Kundenservice, die Website, die eigene Laune etc.

Für Google ist diese Bewertungsmöglichkeit vorteilhaft, da viele Bewertungen schnell und einfach generiert werden. Für Unternehmen ist es einfach nur ärgerlich.


thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Macht es Sinn, eine 1-Sterne-Bewertung bei Google zu beantworten?

Eigentlich nicht. Lassen Sie den Eintrag lieber gleich löschen, wenn dies möglich ist. Ihnen bleibt nämlich kaum eine Möglichkeit, als folgende Textpassage per Antwort zu veröffentlichen:

„Gern würden wir von Ihnen erfahren, was Sie mit dieser Bewertung gemeint haben!“

Wem hilft so eine Antwort? Die 1-Sterne-Bewertung wird dadurch nicht entkräftet. Antworten kann die bewertende Person wiederum auch nicht, sodass gar kein Dialog zustande kommen kann, der für andere sichtbar wäre. Lieber löschen lassen, falls dies machbar ist. 

Was sagt die Rechtsprechung zum Löschen lassen? Sehr interessant!

Die Rechtsprechung hat diese Problematik der 1-Sterne-Bewertungen und den Wunsch der bewerteten Unternehmen, solch eine Rezension löschen zu lassen, bereits zu entscheiden gehabt.

Hierbei gingen die Richter schlussendlich davon aus, dass bei einer 1-Sterne-Bewertung bei Google Maps oder anderen Portalen die Portale in der Pflicht sind auf Nachfrage sicherzustellen, dass die bewertende Person zur Abgabe einer solchen textlosen Bewertung überhaupt berechtigt ist.

Berechtigt ist jemand zur Abgabe einer 1-Sterne-Bewertung bei Google Maps nur, wenn die bewertende Person tatsächlich echte Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat. Dann, und nur dann, darf textlos der eigene Unmut geäußert werden.

Löschen lassen geht also.

Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass der Verfasser der 1-Sterne-Bewertung gar kein echter Kunde von Ihnen ist, sollte dies juristisch überprüft werden. Beispielsweise auch dann, wenn der verwendete Name in der Bewertung Ihnen gar nicht geläufig ist. 

Ich helfe Ihnen, solch eine Rezension löschen zu lassen!

Mir ist die aktuelle Rechtsprechung zur Bewertungsproblematik bestens bekannt. Ich bin auf das Reputationsrecht spezialisiert und helfe Mandanten bundesweit dabei, sich gegen rechtswidrige 1-Sterne-Bewertungen bei Google Maps oder anderen Portalen zu wehren.

Hierbei biete ich betroffenen Unternehmen an, mir die in Frage stehende Bewertung per Mail zuzuschicken – als Link oder Screenshot. Ich schaue mir den Fall unverbindlich an und teilen meine kostenfreie Ersteinschätzung mit.

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie dann, ob Sie versuchen möchten, die 1-Sterne-Bewertung bei Google löschen zu lassen.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema