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Google-Bewertung deaktivieren? Sperren lassen?

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Eine schlechte Google-Rezension zu erhalten, kann frustrierend sein, aber es gibt Wege, damit umzugehen. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf das Löschen von negativen Bewertungen im Internet und bietet nationale Unterstützung an. Die vollständige Deaktivierung eines Google-Unternehmensprofils ist rechtlich nicht möglich, da dies die Meinungs- und Unternehmensfreiheit verletzen würde. Einzelne negative Rezensionen können jedoch entfernt werden, wenn sie rechtswidrig sind oder gegen Googles Richtlinien verstoßen. Rechtswidrige Bewertungen beinhalten strafrechtliche Aussagen, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Datenschutzverstöße. Google selbst achtet streng auf die Einhaltung seiner Bewertungsrichtlinien und deaktiviert Bewertungen, die beispielsweise diskriminierende Inhalte enthalten oder als Werbefläche genutzt werden. Um gegen eine unangemessene oder falsche Rezension vorzugehen, kann man diese bei Google melden und ggf. einen Fachanwalt für IT-Recht einschalten. Ich unterstütze Sie gerne beim Vorgehen gegen negative Bewertungen, indem ich eine kostenfreie Ersteinschätzung anbiete und Sie bei Bedarf juristisch begleite.

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Sie haben eine schlechte Google-Rezension erhalten und möchten diesen Eintrag am liebsten deaktivieren lassen. Diesen Wunsch, eine negative Bewertung einfach sperren zu lassen, kann ich nachvollziehen.

Allerdings ist es nicht so einfach. Unmöglich ist es aber auch nicht.

Meine Kanzlei ist auf das Löschen von negativen Bewertungen im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit. Gern helfe ich auch Ihnen dabei, die problematische Bewertung zu deaktivieren.

Schicken Sie mir den Link zur Rezension oder Ihrem Unternehmensprofil per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zum Eintrag zurück.

Kann man das ganze Unternehmensprofil bei Google deaktivieren?

Viele würden gern das gesamte Firmenprofil bei Google löschen lassen. Ich würde das Abschalten liebend gern für Sie übernehmen.

Es geht aber nicht. Egal, was Ihnen jemand anderes dazu sagt oder verspricht.

Zu dieser Frage gibt es bereits Rechtsprechung. Firmenprofile dürfen bei und von Google veröffentlicht werden, ohne zu fragen. Und der Eintrag darf auch bestehen bleiben, solange das Unternehmen existiert. 

Dies ist ein Teil der Meinungs- und Unternehmensfreiheit. Diese Grundrechte lassen sich weder aushebeln, noch abschalten. Komplettes Sperren läuft also nicht.

Es bleibt Ihnen daher nur, sich mit einzelnen negativen Rezensionen bei Google auseinanderzusetzen und diese, wenn möglich, löschen oder deaktivieren zu lassen. 

Lässt sich eine einzelne schlechte Bewertung sperren?

Es kommt darauf an, was Sie unter deaktivieren verstehen. Wenn Sie meinen, dass Sie auf Ihrem Unternehmensprofil bei Google den ein oder anderen Eintrag selbstständig sperren können, dann nein.

So lässt sich eine Rezension bei Google nicht abschalten. Nur Google selbst kann ein Deaktivieren vornehmen.

Ist eine Bewertung jedoch rechtswidrig oder verstößt sie gegen die Richtlinien, die Google selbst aufgestellt hat, kann man die Bewertung angreifen. Dadurch wird sie im Endeffekt von Google deaktiviert, wenn die Rezension tatsächlich rechtswidrig ist oder einen Verstoß gegen die Bewertungsregeln bedeutet.

Und genau hierbei kann ich Ihnen schnell und effektiv weiterhelfen.

Wie lasse ich einen negativen Eintrag bei Google löschen?

Indem Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen, gegen rechtswidrige Rezensionen vorzugehen. Rechtswidrig ist eine Bewertung beispielsweise dann, wenn einer der folgenden Punkte gegeben ist:

  1. Strafrechtliche Aussagen werden getätigt. Beispiel: Beleidigungen, Bedrohungen, Verleumdungen oder üble Nachrede ist in der Bewertung enthalten. Das kann man sperren, bzw. löschen lassen.
  2. Unwahre Tatsachenbehauptungen werden in der Rezension aufgestellt. Alles, was faktisch nicht stimmt, kann gelöscht werden. Ein Eintrag, der Lügen enthält, lässt sich zügig abschalten.
  3. Datenschutzverstöße liegen vor. Wurde in der Bewertung ein Klarname genannt? Dann können Sie den Eintrag in den allermeisten Fällen sperren lassen.

Aber nicht nur die Rechtswidrigkeit nach deutscher Rechtslage, auch die Unzulässigkeit gemäß der Google-Richtlinien kann zum Deaktivieren einer schlechten Bewertung führen.

Google-Bewertungsregeln als Möglichkeit, eine Rezension abschalten zu lassen!

Die Bewertungsregeln, die Google als Richtlinien selbst aufgestellt hat, sind online abrufbar. Google achtet meiner Erfahrung nach streng auf die Einhaltung dieser eigenen Satzung.

Eine negative Bewertung wird von Google beispielsweise deaktiviert, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:

  1. Sie werden als Arbeitgeber in negativer Hinsicht bewertet. Ja, solch einen Eintrag lässt Google nicht zu! Google will anscheinend keine Arbeitgeber-Bewertungsplattform sein.
  2. Es finden sich diskriminierende oder gewaltverherrlichende Inhalte in der Bewertung. Dann ist die Rezension leicht zu sperren, da Google diese Verstöße sehr ernst nimmt.
  3. Die Bewertung wird als Werbefläche genutzt. Das ist nach den Google-Richtlinien nicht zulässig. So einen Eintrag kann man daher abschalten lassen.

Viele Möglichkeiten zum Sperren sind vorhanden! Werden Sie aktiv!

Wehren Sie sich gegen rechtswidrige Inhalte, die über Sie veröffentlicht werden. Von allein wird das Problem nicht verschwinden.

Nutzen Sie die juristischen Möglichkeiten, um eine schlechte Bewertung deaktivieren und abschalten zu lassen. So wird Ihr guter Ruf schnell wiederhergestellt sein.

Gern unterstütze ich Sie beim Sperren. Schildern Sie mir Ihren Fall bequem per Mail und ich melde mich zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie juristisch aktiv werden sollten.

Was können Sie tun, wenn Sie unangemessene oder falsche Bewertungen erhalten haben?

Auch wenn Sie die Google-Bewertung nicht deaktivieren oder sperren lassen können, so können Sie doch etwas gegen unangemessene oder falsche Bewertungen unternehmen. Google hat Richtlinien für die Bewertungen festgelegt, die eingehalten werden müssen. Wenn eine Bewertung gegen diese Richtlinien verstößt, können Sie sie melden und um Löschung bitten.

Eine unangemessene Bewertung ist eine Bewertung, die gefälscht, irreführend, beleidigend oder verleumderisch ist. Zum Beispiel:

  • Eine Bewertung von jemandem, der kein Kunde Ihres Unternehmens war oder einen Interessenkonflikt hat.
  • Eine Bewertung, die sich nicht auf die eigene Erfahrung des Kunden bezieht, sondern auf Gerüchte oder Hörensagen.
  • Eine Bewertung, die persönliche Informationen, Spam, Werbung oder illegale Inhalte enthält.- Eine Bewertung, die Hassreden, Diskriminierung oder Gewaltverherrlichung fördert.

Um eine solche Bewertung zu melden, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  • Rufen Sie Google auf dem Computer auf.- Suchen Sie Ihr Unternehmensprofil.
  • Klicken Sie auf **Google - Rezensionen**.
  • Suchen Sie nach der Rezension, die Sie melden möchten.
  • Klicken Sie auf das Dreipunkt-Menü neben der Rezension und wählen Sie **Rezension melden** aus.
  • Geben Sie den Grund an, warum Sie die Rezension melden möchten.- Warten Sie auf eine Antwort von Google.

Google wird Ihre Anfrage prüfen und entscheiden, ob die Rezension gelöscht werden soll oder nicht. Dies kann einige Tage dauern. Wenn Google Ihre Anfrage ablehnt oder keine Antwort gibt, sollten Sie einen Fachanwalt für IT-Recht einschalten.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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