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Google Bewertung falsch? Nicht bieten lassen!

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Falsche Google Bewertungen, die sich auf unzutreffende Tatsachenbehauptungen stützen, sind rechtlich angreifbar und können gelöscht werden. Dies gilt nicht für Meinungsäußerungen, bei denen es kein "richtig" oder "falsch" gibt. Allerdings, wenn eine Meinung auf falschen Tatsachen basiert oder völlig unbegründet ist, besteht die Möglichkeit, juristisch dagegen vorzugehen. Da das Unternehmenspersönlichkeitsrecht unwahre Tatsachenbehauptungen nicht schützt, überwiegt bei falschen Bewertungen oft das Interesse des bewerteten Unternehmens. Ich biete eine kostenfreie Ersteinschätzung für von falschen Bewertungen betroffene Unternehmen an, um auf dieser Basis eine entschiedene Vorgehensweise zu wählen. Mein Service umfasst die Bewertung der Rezensionen und ggf. anwaltliche Unterstützung beim Löschungsprozess.

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Eine falsche Google Bewertung kann man löschen lassen. So viel bereits vorweg. Das liegt daran, dass eine Rezension, die inhaltlich falsch ist, rechtlich grundsätzlich nicht zulässig ist. 

Wenn Sie gegen eine falsche Bewertung vorgehen wollen, kann ich Sie gern unterstützen. Schicken Sie mir die Bewertung als Text per Mail oder den Link zu Ihrem Profil.

Ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück. Auf dieser Grundlage können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob Sie anwaltlich gegen die Rezension, die falsch ist, vorgehen wollen.

Ist eine falsche Google Bewertung nicht von der Meinungsfreiheit geschützt?

Sie denken womöglich, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit weitreichend ist und daher auch eine Bewertung, die inhaltlich falsch ist, leider zulässig ist?

Stimmt so nicht.

FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/

Richtig ist, dass die Meinungsfreiheit weitreichend ist und von Gerichten dementsprechend vehement verteidigt wird. Meinungen in einer Google Rezension sind daher meistens zulässig und nur in Ausnahmefällen zu löschen.

Aber genau hier liegt der Punkt. Es handelt sich bei einer Bewertung, die falsch ist, nicht um eine Aussage, die der Meinungsfreiheit unterliegt. Denn Tatsachenbehauptungen sind keine Meinungen.

Eine Meinung ist ein Werturteil. Hierbei gibt es kein „richtig“ oder „falsch“. 

Eine Tatsachenbehauptung hingegen bezieht sich auf beweisbare Vorgänge. Hierbei gibt es sehr wohl richtige und falsche Tatsachenbehauptungen.

Die Meinungsfreiheit deckt keine Tatsachenbehauptungen ab, weder richtige, noch falsche. Insofern ist die Meinungsfreiheit bei der Frage, ob eine falsche Google Bewertung zulässig ist, nicht der richtige rechtliche Ansatzpunkt.

Wieso ist eine Rezension bei Google, die falsch ist, immer rechtlich unzulässig?

Eine Rezension bei Google, die falsch ist, kann aufgrund des Unternehmenspersönlichkeitsrechts des bewerteten Unternehmens angegriffen werden. Denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das auch für Unternehmen gilt, sieht unwahre Tatsachenbehauptungen nicht als zulässig an.

Grundsätzlich darf eine Person eine Tatsachenbehauptung, die falsch ist, durchaus aufstellen und öffentlich mitteilen. Allerdings ist dann, wenn eine Person davon betroffen ist, das Interesse der Person gegen das Interesse der bewertenden Person abzuwägen.

Gleiches gilt für Unternehmen.

Wenn jemand also eine Bewertung bei Google abgibt, die inhaltlich falsch ist, muss auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht berücksichtigt werden. Und dieses überwiegt bei falschen Tatsachenbehauptungen immer.

Denn worin soll das rechtlich geschützte Interesse eines Menschen liegen, über Unternehmen falsche Behauptungen aufzustellen? Eine Meinung ist dies nämlich nicht, das habe ich bereits oben aufgezeigt. Hier gibt es also kein starkes Recht, auf das sich die „lügende Person“ berufen könnte.

Hingegen gibt es das starke Recht auf der Seite des betroffenen Unternehmens. Denn es ist ein gewichtiges Interesse eines jeden Unternehmen, dass öffentlich keine falschen Informationen veröffentlicht werden.

Beispiele einer Bewertung, die falsch ist und Beispiele, die dem Verständnis dienen!

Ich möchte das Gesagte nun anhand von Beispielen verdeutlichen. In einer Rezension auf Google lassen sich solche oder ähnliche Fälle oft vorfinden:

  1. „Der Kundenservice ist nie erreichbar!“ Wenn der Kundenservice aber sehr wohl erreichbar ist, handelt es sich hier um eine Tatsachenbehauptung, die nachweislich falsch ist. Daher ist diese Bewertung juristisch leicht zu löschen. 
  2. „Der Kundenservice ist rotzfrech gewesen!“ Hierbei handelt es sich um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinung. Die Frage, ob ein Kundenservice rotzfrech oder höflich war, ist ein Werturteil. Hier gibt es daher kein richtig oder falsch im klassischen Sinne. Allerdings ist, wenn dieses Werturteil völlig aus der Luft gegriffen ist, diese Meinung dennoch juristisch angreifbar.
  3. „Verbrecherbande!“ Hier wird es schwieriger. Denn wenn ein Unternehmen als Verbrecherbande bezeichnet wird, könnte das einerseits als Werturteil begriffen werden, andererseits als Tatsachenbehauptung. Im Zweifel wird man hier annehmen müssen, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, denn der Vorwurf wiegt sehr schwer. Falsch ist die Bewertung also, wenn das bewertete Unternehmen mit Verbrechen im strafrechtlichen Sinne nichts zu tun hat oder hatte.

Die Grenzen sind manchmal fließend. Nicht immer ist klar, ob eine Rezension falsch ist oder richtig, ob sie eine Meinung ist oder eine Tatsachenbehauptung. Bei einer fraglichen Google Bewertung sollten Sie daher einen kundigen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob es eine Löschungsmöglichkeit gibt.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung

Meine Kanzlei bietet einen für Sie womöglich hilfreichen Service an. Mir können Sie die in Frage stehende Google Rezension per Mail zukommen lassen. Schicken Sie mir gleich auch einige Informationen aus Ihrer Sicht zum Sachverhalt zu.

Ich melde mich dann bei Ihnen mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Dabei beantworte ich gern auch die Frage, ob die Bewertung falsch ist, also leicht zu löschen ist. Selbst wenn die Rezension nicht falsch im klassischen Sinne ist, ergeben sich oft gute Löschungschancen.

Erst auf dieser fundierten Grundlage treffen Sie die Entscheidung, ob ich Sie kostenpflichtig vertreten soll und mit Google einen anwaltlichen Schriftwechsel führen soll.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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