Green Wave Materials: Anleger in Sorge! Was tun? Anwaltsinfo!

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Beim Anbieter für Kapitalanlagen Green Wave Materials Corp., der z.B. im Bereich umweltfreundlicher Kunststoff, Bio-Pet, tätig sein will, mit Sitz in Edmonton, Kanada, sind Anleger inzwischen in Sorge, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt, und Anleger von Green Wave Materials Corp.  sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin  umgehend rechtliche Schritte prüfen.

Schon Warnhinweise der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin vom 09.08.2022, geändert am 14.09.2022 und seitdem bestandskräftig, in denen die Bafin mitgeteilt hatte, dass sie das öffentliche Angebot von Aktien der Green Wave Materials Corp. untersagt hätte, weil die Green Wave Materials Corp. keinen von der BaFin gebilligten Prospekt für das öffentliche Angebot dieses Wertpapiers veröffentlicht hätte, der die nach Art. 6 ff. der EU-Prospektverordnung erforderlichen Angeben enthalten würde, ließen Zweifel an der Seriosität des Angebots aufkommen, auch wenn nicht vollständig geklärt ist, ob die BaFin-Warnungen sich nur auf den Vertrieb von Aktien beziehen oder auch den Vertrieb von "Token/Shares" bei Green Wave Materials.

Dr. Späth & Partner haben in Kanada Fotos vom Geschäftssitz von Green Wave Materials anfertigen lassen, hierbei zeigt sich, dass Green Wave Materials lediglich bei einem Büroservice untergebracht ist.

Anleger wurden im Anschluss an die Zeichnung der "Token/Shares" immer wieder von diversen Personen angerufen und versucht, sie zum weiteren Überweisen von Geldern zu bewegen.

So z.B. nicht nur von einem Herrn "Dr. F.....", sondern auch von einem Unternehmen namens Horseman Capital Management Ltd. mit angeblichem Sitz in Hongkong.

Bei diesem angeblichen Unternehmen ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schon fraglich, ob es wirklich existiert, so wurde in einem Briefkopf von "Horseman" - "International Commurce Centre" statt "International Commerce Centre" geschrieben und keine Website angegeben. 

Bei der angegeben Website-Adresse fiel jedoch auf, dass kein Impressum vorhanden ist.

Im weiteren Anschluss wurden Anleger teilweise von einem angeblichen "Finanzananalysten" aus London angerufen. Dieser Herr hatte Anlegern auch schöne Gutachten übersandt, z.B. der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, in dem PWC angeblich nach umfangreicher Due Diligence dem Vorstand von GWM eine Kursprognose von 2,5 oder 5,2 €/US-Dollar für die Wertpapiere von GWM nach der Kapitalerhöhung/dem First Listing bestätigen würde und somit teilweise ein Vielfaches der von den Anlegern bezahlten Beträge. 

Schön und gut, das Problem dabei ist nur, dass es sich bei diesem angeblichen Gutachten von PWC um eine eindeutige Fälschung handelt, wie eine Rückfrage bei PWC Deutschland ergab, d.h., das Gutachten eindeutig nicht von PWC stammt und auch der in dem Gutachten angegebene Prüfer nicht bei PWC existiert. Es handelt sich somit eindeutig um eine dreiste Fälschung, die verwandt wird, um Anleger nochmals zum Überweisen von Geldern zu bewegen.

PWC hatte Angaben zufolge schon eine Abmahnung an GWM verfasst, auf die es aber von Green Wave Materials keine Reaktion gegeben haben soll.

Damit ist natürlich nicht gesagt, dass bei Green Wave Materials Corp. selber Betrug vorliegt, auch wenn die obigen Ausführungen Anlegern nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zu denken geben sollten und auch hinterfragt werden sollte/kann, ob der angekündigte "Börsengang" von GWM wirklich wie angekündigt statt finden wird.

Betroffene Anleger, die bei Green Wave Materials Corp. Geld investiert haben können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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