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Gibt es eine Gurtpflicht bei Oldtimern?

  • 4 Minuten Lesezeit
Gibt es eine Gurtpflicht bei Oldtimern?

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungsverordnung). Sie werden in Deutschland mit einem H-Kennzeichen zugelassen. H steht für „Historisch“ und befindet sich am rechten Rand des Nummernschilds.  

Einen Oldtimer zu besitzen und zu fahren, ist für die meisten Hobby und Lebenseinstellung zugleich. Da Reparaturen an Oldtimern aufwendig und teuer sind, sind Oldtimerfahrer entsprechend vorsichtig auf den Straßen unterwegs und durch ihre defensive Fahrweise seltener in Unfälle verwickelt. Wenn es trotzdem dazu kommt, ist das Verletzungsrisiko jedoch weitaus höher als bei heutigen Fahrzeugmodellen. Denn die Sicherheitsstandards moderner Autos sind mit denen von Oldtimern nicht zu vergleichen.

Gurtpflicht: Müssen in Oldtimern Sicherheitsgurte vorhanden sein?

Sicherheitsgurte verringern die Verletzungsgefahr bei Unfällen erheblich und sind mittlerweile in Autos selbstverständlich. Sie müssen allerdings erst seit 1974 verpflichtend in Neuwagen verbaut werden, auf der Rückbank sogar erst seit 1979. Fahrzeuge, die zwischen April 1970 und Ende 1973 zugelassen wurden, benötigen nur dann Sicherheitsgurte, wenn die Sitze mit Gurtbefestigungspunkten ausgerüstet sind. Im Umkehrschluss müssen Oldtimer, die vor April 1970 erstmals zugelassen wurden, nicht nachträglich mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein.

Anschnallpflicht in Oldtimern

Seit 1976 gilt im Straßenverkehr in der BRD eine Anschnallpflicht auf den Vordersitzen. Von dieser sind Fahrer von Oldtimern nur ausgenommen, wenn ihr Fahrzeug erlaubterweise keine Gurte aufweist, d. h., im originalen Auslieferungszustand keine Sicherheitsgurte verbaut hat bzw. keine Gurtbefestigungspunkte aufweist. Somit herrscht in diesem Fall auch keine Anschnallpflicht, da nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen (§ 21 a StVO). 

Bezüglich der Gurtpflicht bei Wohnmobilen gilt das Gleiche: Fahren Sie in einem Oldtimer-Modell, das im originalen Auslieferungszustand Sitzplätze ohne Gurt aufweist, müssen Sie sich bei der Fahrt auch nicht anschnallen. Eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es nicht.

Gurtpflicht im Oldtimer: Was gilt bei Mitnahme von Kindern?

Spezielle Regeln gelten auch für die Mitnahme von Kindern in Oldtimern (§ 21 Abs. 1b StVO). Kinder unter drei Jahren dürfen nicht in Fahrzeugen transportiert werden, die nicht mit Sicherheitsgurten und entsprechenden Rückhaltesystemen (Kindersitzen) ausgerüstet sind. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr dürfen, solange sie kleiner als 1,50 m sind, nur auf dem Rücksitz befördert werden. Sind nur auf den Vordersitzen Gurte vorhanden, müssen Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 m sind, vorrangig dort in geeigneten Kindersitzen auf dem Vordersitz transportiert werden (aufgrund von § 21 Abs. 1a StVO). Omnibusse der Klassen M2 und M3 sind von diesen Regeln ausgenommen. 

Kinder, die älter als zwölf Jahre oder größer als 1,50 m sind, dürfen theoretisch in Oldtimern mitfahren, auch wenn auf Vorder- und Rücksitzen keine Sicherheitsgurte vorhanden sind. Falls Kinder in Ihrem Oldtimer mitfahren, sollten Sie dennoch besser Dreipunktgurte vom Fachmann nachträglich einbauen lassen. Ist eine Nachrüstung nicht möglich, verzichten Sie zur Sicherheit lieber auf eine Mitnahme von Kindern.

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Gurtpflicht im Oldtimer: Was tun im Schadensfall?

Fahren Sie unangeschnallt in einem Oldtimer, in dem keine Gurte vorgeschrieben sind und auch keine Vorrichtungen zum Nachrüsten dafür vorhanden sind, und Sie oder einer Ihrer Mitfahrer erleidet bei einem Unfall Schäden, trifft Sie wegen des fehlenden Sicherheitsgurtes keine Mitschuld am Unfall. Da keine Nachrüstungspflicht für Oldtimer besteht und die Anschnallpflicht nur bei vorhandenen Gurtsystemen gilt, verneinten die Gerichte in der Vergangenheit eine Mitschuld, selbst wenn die Verletzungen mit Gurt vermutlich weniger schwer ausgefallen wären.  

Das Landgericht Köln entschied in einem Fall: Den Insassen eines Oldtimers trifft keine Mitschuld an erlittenen Verletzungen, wenn er sich in einem Oldtimer, der nicht mit Sicherheitsgurten nachgerüstet werden kann und keine entsprechenden Verankerungspunkte aufweist, nicht durch einen Sicherheitsgurt schützt (LG Köln, Urteil vom 08.11.2007, Az. 2 O 497/06).

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Oldtimer: Sicherheitsgurte nachrüsten lassen

Auch wenn laut Fahrzeugzulassungsverordnung für Oldtimer vor April 1970 keine Nachrüstpflicht von Sicherheitsgurten besteht, sollten Sie zu Ihrer Sicherheit und der Ihrer Mitfahrer einen Einbau vornehmen lassen. Die Nachrüstung von Sicherheitsgurten in Oldtimern ist in den meisten Fällen möglich. Dies gefährdet auch nicht den Oldtimerstatus des Fahrzeugs. Haben Sie in Ihrem Oldtimer nachträglich Sicherheitsgurte einbauen lassen, sind Sie nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Sobald Gurte vorhanden sind, müssen Sie diese auch benutzen. 

(THH)

Foto(s): ©Fotolia/Grischa Georgiew

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