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Gut versichert: Welchen Versicherungsschutz braucht man als Eltern?

  • 3 Minuten Lesezeit
Pia Löffler anwalt.de-Redaktion

[image]Wird aus einem Paar eine Familie, muss man sich um den Versicherungsschutz für den Nachwuchs kümmern. Aber auch der Versicherungsschutz der Eltern sollte dann auf den Prüfstand, denn immerhin trägt man nun nicht nur die Verantwortung als Paar untereinander, sondern auch für den Nachwuchs. Vor den wichtigsten finanziellen Risiken, die schnell den Ruin der eigenen Familie bedeuten können, kann man sich aber gut absichern.

Lesen Sie im zweiten Teil: Tipps zu den wichtigsten Versicherungen für die Familie, Versicherungen für die Eltern.

Berufsunfähigkeit (BU)

Verliert der „Ernährer" der Familie seine Arbeitskraft steht eine Familie schnell vor finanziellen Aus. Dessen Arbeitskraft und so den Lebensunterhalt der Familie abzusichern ist deswegen unverzichtbar. Die Statistik sagt: Jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.

Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Zumindest der Hauptverdiener der Familie sollte also über eine solche BU verfügen, am besten mit einer Absicherung in Höhe von 75 Prozent des Nettoeinkommens. Schüler ab 15 Jahren können übrigens Erwerbsunfähigkeitsversicherungen abschließen, die später in eine BU umgewandelt werden.

Tipp: Der Versicherungsvertrag sollte keinen sogenannten „abstrakten Verweis" enthalten. Sonst greift die Versicherung nicht und verweist den Versicherten darauf, einen anderen Beruf zu ergreifen, der für seinen Ausbildungsstand etc. angemessen erscheint.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist für Familien unverzichtbar, weil sie sowohl Partner als auch Kinder im Todesfall eines Elternteils bzw. beider Eltern absichert. Ehepartner können jeder für sich eine RLV abschließen, aber auch gemeinsame Policen sind möglich.

Wie hoch die Versicherungssumme und wie lange die Vertragsdauer ist, ist eine Frage der individuellen Gegebenheiten. Entscheidend sind Alter und Zahl der Kinder, finanzielle Verpflichtungen der Familie (Darlehen etc.) und andere Sicherheiten der Familie z. B. in Form von Immobilien. Eine Faustregel besagt, dass die Absicherung des drei- bis fünffachen Jahreseinkommens in einer RLV sinnvoll ist.

Tipp: Der Versicherungsvertrag sollte eine Nachversicherungsgarantie enthalten. Diese ermöglicht die Erhöhung der Versicherungssumme ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.

Hausrat

Ob diese Versicherung sinnvoll ist, muss im grundsätzlich im Einzelfall beurteilt werden. Aber grundsätzlich gilt: Je größer der Haushalt und je wertvoller die Hausratsgegenstände, desto mehr lohnt sich eine solche Versicherung im Ernstfall und schützt vor schwerwiegenden finanziellen Folgen

Denn wird z. B. durch einen Brand die Einrichtung unbrauchbar und springt keine Haftpflicht eines Dritten ein, können ganz immense Kosten entstehen. Die Hausratsversicherung übernimmt in der Regel Kosten für Schäden an Einrichtungsgegenständen durch Feuer, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Hagel.

Tipp: „Hausrat" sind auch transportable Gegenstände, also z. B. das Fahrrad oder die Fotokamera. Diese Gegenstände sind auch versichert, wenn sie sich nicht im Haushalt befinden aber ein Versicherungsfall vorliegt.

Haftpflicht

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. In einer Familie muss aber nicht jedes Familienmitglied einzeln versichert werden. Über eine sogenannte Familienhaftpflicht sind alle Familienmitglieder abgesichert. Auch verheiratet zu sein ist übrigens nicht zwingend Voraussetzung.

Alle Personen, die mitversichert sein sollen, sollten aber zumindest in der Police namentlich genannt sein. Kinder, auch volljährige, sind meist bis zum Ende der ersten Berufsausbildung beitragsfrei mitversichert, selbst wenn Sie für die Ausbildung den Haushalt verlassen. Die Haftpflichtversicherung ersetzt aber keine Schäden, die sich Personen eines Haushalts gegenseitig zufügen.

Tipp: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder, sondern nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht über das Kind verletzt haben und diese Pflichtverletzung ursächlich für den Schaden war.

(LOE)

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Foto(s): ©Fotolia.com

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