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Halteverbot: Welche Bußgelder drohen?

  • 4 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten zum Halteverbot

  • Das Halteverbot stellt ein behördliches Verbot dar und umfasst das Halten auf öffentlichem Verkehrsgrund im Straßenverkehr. 

  • Man unterscheidet eingeschränktes und absolutes Halteverbot, wobei man im eingeschränkten Halteverbot nur nicht parken darf. Halten für eine Dauer von höchstens drei Minuten ist erlaubt. 

  • Die Verwarnungsgelder bei der Missachtung eines Halteverbots liegen in der Regel zwischen 10 und 55 Euro. Bußgelder für Halteverstöße können jedoch noch höher ausfallen und bis zu 100 Euro betragen, wenn der Verstoß mit einer Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht.  

  • Auch Privatpersonen, die sichergehen wollen, dass in einem bestimmten Zeitraum keine Fahrzeuge vor ihrem Wohngrundstück stehen, können ein Halteverbotsschild beantragen. 

Was ist ein Halteverbot?

Beim Halteverbot handelt es sich um ein behördliches Verbot, auf öffentlichem Verkehrsgrund im Straßenverkehr zu halten. Es ist in der Straßenverkehrsordnung größtenteils in § 12 geregelt und heißt streng genommen Haltverbot. Im Regelfall wird es durch entsprechende Verkehrszeichen angeordnet. Generell grenzt man eingeschränktes und absolutes Halteverbot voneinander ab. 

Unterschied zwischen eingeschränktem und absolutem Halteverbot

Im eingeschränkten Halteverbot darf man im Gegensatz zum absoluten Halteverbot nur nicht parken. Halten ist gestattet, solange es nicht länger als drei Minuten dauert. Man darf das Fahrzeug nicht verlassen, sodass man es nicht mehr im Blick hat. Lediglich Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen ist erlaubt. 

Im absoluten Halteverbot ist weder Parken noch Halten erlaubt. Die entsprechenden Schilder findet man im Regelfall dort, wo es zu einer Behinderung anderer Fahrzeuge kommen würde. Umgangssprachlich unterscheidet man nicht eingeschränktes und absolutes Haltverbot, sondern Halteverbot und Parkverbot. 

Missachtung eines Halteverbots: Wie hoch sind die Bußgelder?

Die Verwarnungsgelder, mit denen Falschparker oder Verkehrsteilnehmer, die in einer Halteverbotszone halten, laut Bußgeldkatalog rechnen müssen, reichen im Regelfall von 10 bis 55 Euro. Die Höhe des Knöllchens ist davon abhängig, wo man ordnungswidrig hält oder parkt und ob man dabei den Verkehr behindert. Folgende Bußgelder drohen im Einzelnen, wenn man in einem nicht erlaubten Bereich hält:

Verstoß 

Bußgeld 

Punkte 

Nicht platzsparendes Halten

10 € 


Unzulässiges Halten 

  • näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt 

  • auf der linken Fahrbahnseite bzw. dem linken Seitenstreifen 

  • nicht am rechten Fahrbahnrand 

10 € 


... mit Behinderung 

15 € 


Unzulässiges Halten

  • im absoluten Halteverbot 

  • an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle 

  • im Bereich einer scharfen Kurve 

  • innerhalb eines Kreisverkehrs 

  • auf einem Zebrastreifen bzw. näher als fünf Meter vor diesem  

  • innerhalb einer Grenzmarkierung 

  • auf Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen 

  • näher als zehn Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt 

  • an Taxiständen 

  • in einer Pannen- oder Nothaltebucht 

  • in einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt  

  • im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 

20 € 


... mit Behinderung 

35 € 


Unzulässiges Halten auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße 

30 € 


... mit Behinderung 

35 € 


Halten in zweiter Reihe 

55 € 


... mit Behinderung 

70 € 

... mit Gefährdung 

80 € 

... mit Sachbeschädigung 

100 € 

Unzulässiges Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 

20 € 


... mit Behinderung 

30 € 


Unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 

55 € 


... mit Behinderung 

70 € 

... mit Gefährdung 

80 € 

... mit Sachbeschädigung 

100 € 

Unerlaubtes Halten auf Gehwegen, Radwegen oder Fahrradstraßen 

50 € 


... mit Behinderung 

55 € 


... mit Gefährdung 

70 € 


... mit Sachbeschädigung 

90 € 


Unerlaubtes Halten auf Busfahrstreifen 

55 € 


... mit Behinderung 

70 € 


... mit Gefährdung 

80 € 


... mit Sachbeschädigung 


100 € 


Welche Bußgelder und Punkte für Parkverstöße fällig werden, lesen Sie in unserem Ratgeber Falschparken

Welche Folgen hat die Missachtung eines Halteverbots in der Probezeit?

Fahranfänger müssen im Regelfall keine Verlängerung der Probezeit befürchten, wenn sie gegen ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot verstoßen haben. Bei gewissen Parkverstößen sieht es jedoch anders aus. Parkt man im absoluten Halteverbot vor oder in einer Feuerwehrzufahrt und behindert auf diese Weise Einsatzfahrzeuge, so liegt ein B-Verstoß vor. Bei zwei Verstößen dieser Kategorie kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit. 

Wo fängt ein Halteverbot an und wo endet es? 

Der Anfang, die Mitte und das Ende der Halteverbotszone werden durch weiße Pfeile auf dem Verkehrsschild deutlich gemacht. Wenn auf einem Schild keine Richtungspfeile zu finden sind, erstreckt sich das Halteverbot auf den kompletten Bereich. 

Wenn der Pfeil oben zur Fahrbahn deutet, stellt dies den Anfang des Halteverbotsbereiches dar, ein Pfeil unten von der Fahrbahn weg markiert das Ende. Zwei Pfeile in verschiedene Richtungen verdeutlichen die Mitte der Halteverbotszone. 

Was hat es mit einem Halteverbot mit Zusatzschild auf sich?

Unter einigen Halteverbotsschildern ist ein Zusatzschild angebracht. Dieses schränkt das absolute Halteverbot zeitlich ein oder nimmt gewisse Fahrzeuge davon aus. Man unterscheidet u. a. folgende Halteverbote mit Zusatzschild: 

  • „Einsatzfahrzeuge frei“: Einsatzfahrzeuge sind ausgenommen und dürfen halten. 
  • Bewohner mit Parkausweis: Bewohnern mit entsprechendem Parkausweis ist es gestattet zu parken.
  • Schwerbehinderte mit Parkausweis: Das Halteverbot gilt nicht für Schwerbehinderte mit entsprechendem Parkausweis.
  • Halteverbot mit Uhrzeit: Das Halten ist zu den angegebenen Uhrzeiten nicht erlaubt oder ausdrücklich gestattet.
  • Freistellung von Elektrofahrzeugen: Bei einer Ladestation für Elektrofahrzeuge im Halteverbot erlaubt dieses Zeichen das Halten während des  Ladevorgangs.
  • Halteverbot auf dem Seitenstreifen: Halten oder Parken auf dem Seitenstreifen ist untersagt.
  • Parken mit Parkscheibe: Das Parken ist für die ausgewiesene Parkdauer mit Parkscheibe gestattet.
  • Parken mit Parkschein: Das Parken im Halteverbot ist gegen Bezahlung einer Gebühr erlaubt. 

Was muss man bei der Beantragung eines kurzzeitigen Halteverbots beachten?

Ein Halteverbotsschild können auch Privatleute beantragen, die sicherstellen möchten, dass in einem gewissen Zeitraum keine Fahrzeuge vor ihrem Wohngrundstück parken. So können beispielsweise Umzüge, Bauarbeiten oder Filmaufnahmen freie Parkflächen für einen gewissen Zeitraum erfordern. 

Um zu diesem Zweck kurzzeitig ein Halteverbotsschild aufstellen zu können, muss man sich beim zuständigen Ordnungsamt um die Erteilung einer Genehmigung kümmern. Das Schild muss dann spätestens vier Tage vor Inkrafttreten des Verbots aufgestellt werden. Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, sich daran zu halten. Wer sein Fahrzeug dennoch im temporären Halteverbot parkt, muss einkalkulieren, dass es abgeschleppt wird. 

Die Preise für ein beantragtes Halteverbot sind je nach Stadt unterschiedlich. Sie beginnen bei rund 50 Euro.

Foto(s): ©Pixabay/myimmo

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